Rechtsprechung
BGH, 17.04.1952 - 4 StR 210/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung …
Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist eine ungestörte Verhandlung vielmehr ebenso wesentlich wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGH, Urteil vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 - bei Dallinger, MDR 1952, 410; BGHSt 24, 72, 74). - BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70
Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem …
Da eine ungestörte Durchführung der Verhandlung ebenso wesentlich ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit, ist eine solche Maßnahme nicht als gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens zu beanstanden, zumal wenn - wie hier - beliebige Vertreter der Allgemeinheit im Gerichtssaal anwesend bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1952, 410). - BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
Grenzen der Sitzungspolizei
Um solche verfahrensrechtlichen Besonderheiten hat es sich jedoch hier nicht gehandelt, auch nicht um Verfahrenslagen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 (Dallinger MDR 1952, 410) und 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 (S. 6) zu entscheiden hatte.
- BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52
Rechtsmittel
Im übrigen wäre die Öffentlichkeit der Verhandlung noch nicht dadurch unzulässig beschränkt worden, dass der Wachtmeister zur Ermöglichung einer störungsfreien Urteilsverkündung vorübergehend Personen vom Eintritt in den Sitzungssaal abgehalten hätte (vgl. BGH 4 StR 210/51 vom 17. April 1952). - BGH, 13.07.1952 - 4 StR 21/50
Rechtsmittel
Gegen die Fortgeltung der angeführten Bestimmungen besteht nach der Rechtsprechung des Senats, kein Bedenken, weil durch sie nicht die Strafbarkeit neu begründet, sondern nur ein der Durchsetzung des fortbestehenden Strafanspruchs entgegenstehendes Hindernis beseitigt wurde (4 StR 9/50 vom 20. Dezember 1951 und 4 StR 210/51 vom 17. April 1952). - BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/50
Rechtsmittel
Gegen die Fortgeltung der angeführten Bestimmungen der Verordnung bestehen nach der Rechtsprechung des Senates keine Bedenken, weil durch sie nicht die Strafbarkeit neu begründet, sondern nur ein der Durchsetzung des fortbestehenden Strafanspruchs entgegenstehendes Hindernis beseitigt wurde (4 StR 9/50 vom 20. Dezember 1951 und 4 StR 210/51 vom 17. April 1952).