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   BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07   

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https://dejure.org/2007,8610
BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07 (https://dejure.org/2007,8610)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - 4 StR 212/07 (https://dejure.org/2007,8610)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 (https://dejure.org/2007,8610)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses im Verfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf die Verurteilung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • Judicialis

    StPO § 44 Satz 1; ; StPO § 46 Abs. 1; ; StPO § 206 a; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 1; StPO § 358 Abs. 2
    Verschlechterungsverbot und Entscheidung über Anrechnung im Ausland erlittener Haft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96

    Tatprovokation und Täuschung durch agent provokateur als Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07
    Der neue Tatrichter wird neben der Gesamtstrafe auch den Anrechnungsmaßstab für die vom Angeklagten in Spanien erlittene Freiheitsentziehung zu bestimmen haben (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 4; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 51 Rdn. 18 f.).
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07
    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens in den genannten Fällen (vgl. BGHSt 50, 267, 271).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Das Entfallen der Wertgrenze für die Vermögensabschöpfung, die dem Angeklagten im ersten Rechtsgang als Begünstigung gewährt worden war, stellt aber nach der gebotenen faktischen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07, StraFo 2007, 510) eine den Angeklagten - je nach volatiler Entwicklung der Bitcoins - möglicherweise ungleich stärker belastende und damit schwerere Rechtsfolge dar (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, StraFo 2010, 207 und vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, StV 2014, 466).
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09

    Kognitionspflicht des Gerichts; wirksamer Eröffnungsbeschluss

    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08

    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche

    Bezüglich der dieser Verurteilung zu Grunde liegenden Anklageschrift vom 14. Januar 2008 fehlt es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss, da die Strafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden hat (vgl. BGHSt 50, 267, 269; BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07).
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