Rechtsprechung
BGH, 16.06.2015 - 4 StR 215/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB; § 49 StGB
Minderschwerer Fall des schweren Raubs (Verhältnis zu vertypten Strafmilderungsgründen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 250 Abs 3 StGB
Strafzumessung bei versuchter räuberischer Erpressung: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund - IWW
- Wolters Kluwer
Vorrang der allgemeinen Strafmilderungsgründe vor einem vertypten Strafmilderungsgrund
- rewis.io
Strafzumessung bei versuchter räuberischer Erpressung: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 49; StGB § 250 Abs. 3
Vorrang der allgemeinen Strafmilderungsgründe vor einem vertypten Strafmilderungsgrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Allgemeine Milderungsgründe, vertypte Milderungsgründe - und das Geständnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorrang der allgemeinen Strafmilderungsgründe vor einem vertypten Strafmilderungsgrund
Verfahrensgang
- LG Essen, 03.03.2015 - 52 KLs 3/15
- BGH, 16.06.2015 - 4 StR 215/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 275
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.06.2011 - 2 StR 143/11
Erörterungsmangel hinsichtlich des Vorliegens eines minderschweren Falles beim …
Auszug aus BGH, 16.06.2015 - 4 StR 215/15
Erst wenn nach einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungstatsachen das Vorliegen eines minder schweren Falles abzulehnen ist, ist bei der weiter gehenden Prüfung, ob der mildere Sonderstrafrahmen zur Anwendung kommt, der gesetzlich vertypte Strafmilderungsgrund zusätzlich heranzuziehen (BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14, Rn. 13; Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 143/11, Rn. 4 mwN). - BGH, 08.07.2014 - 3 StR 287/14
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Subsidiarität; …
Auszug aus BGH, 16.06.2015 - 4 StR 215/15
Erst wenn nach einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungstatsachen das Vorliegen eines minder schweren Falles abzulehnen ist, ist bei der weiter gehenden Prüfung, ob der mildere Sonderstrafrahmen zur Anwendung kommt, der gesetzlich vertypte Strafmilderungsgrund zusätzlich heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14, Rn. 13;… Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 143/11, Rn. 4 mwN).
- LG Dortmund, 07.08.2019 - 37 KLs 5/19 Erst wenn nach einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungstatsachen das Vorliegen eines minder schweren Falles abzulehnen ist, ist bei der weiter gehenden Prüfung, ob der mildere Sonderstrafrahmen zur Anwendung kommt, der gesetzlich vertypte Strafmilderungsgrund zusätzlich heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 4 StR 215/15 -, juris Rn. 4).