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   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93   

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https://dejure.org/1993,1307
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93 (https://dejure.org/1993,1307)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 217/93 (https://dejure.org/1993,1307)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 217/93 (https://dejure.org/1993,1307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB
    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer durch Angriff auf den Fahrer eines Mofas

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub - Strafbarkeit wegen vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung sachlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 316 a
    Räuberischer Angriff auf Mofafahrer

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 249
  • NJW 1993, 2629
  • MDR 1993, 890
  • NStZ 1993, 540
  • NZV 1993, 443
  • StV 1993, 526 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 07.01.1986 - 1 Ss 131/85
    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Dazu gehört, wie die Ausnahme von der Erlaubnispflicht in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVZO belegt, auch das von einem Motor angetriebene Mofa (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 554/71 = StVE Nr. 3 zu § 69 StGB; OLG Zweibrücken VRS 71, 229; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. § 1 StVG Rdn. 2; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 69 Rdn. 11; Rüth in LK StGB 10. Aufl. § 69 Rdn. 10 f).

    Es ist auch nicht zu verkennen, daß es sich bei einem Mofa um ein Fahrzeug handelt, dessen Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Geschwindigkeitsbereichs liegt, der heute von modernen Fahrrädern ohne weiteres erreicht wird und bei dem der Motor nur die Aufgabe hat, die menschliche Tretkraft zu ersetzen (OLG Zweibrücken VRS 71, 229).

  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    In den Gesetzesmaterialien ist zwar auch von "Verbrechen der Autofallen" (BT-Drucks. I/3774 S. 6) bzw. von "Autofallen" (Protokoll der 202. Sitzung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 18. September 1952, S. 10; vgl. zum Sprachgebrauch auch BGHSt 13, 27; 24, 320) die Rede; eine der früheren Regelung entsprechende Beschränkung des Anwendungsbereichs auf "Autofallen" war damit jedoch erkennbar nicht verbunden.
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    In den Gesetzesmaterialien ist zwar auch von "Verbrechen der Autofallen" (BT-Drucks. I/3774 S. 6) bzw. von "Autofallen" (Protokoll der 202. Sitzung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 18. September 1952, S. 10; vgl. zum Sprachgebrauch auch BGHSt 13, 27; 24, 320) die Rede; eine der früheren Regelung entsprechende Beschränkung des Anwendungsbereichs auf "Autofallen" war damit jedoch erkennbar nicht verbunden.
  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Bestraft werden soll, wer sich eine Gefahrenlage zunutze macht, die dem fließenden Verkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für den Teilnehmer am Straßenverkehr entsteht (BGHSt 38, 196, 197; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 6, jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71

    Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Dazu gehört, wie die Ausnahme von der Erlaubnispflicht in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVZO belegt, auch das von einem Motor angetriebene Mofa (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 554/71 = StVE Nr. 3 zu § 69 StGB; OLG Zweibrücken VRS 71, 229; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. § 1 StVG Rdn. 2; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 69 Rdn. 11; Rüth in LK StGB 10. Aufl. § 69 Rdn. 10 f).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16

    Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug

    Kraftfahrzeuge sind nach § 1 Abs. 2 StVG durch Maschinenkraft bewegte und nicht an Gleise gebundene Landfahrzeuge (vgl. auch BGH, Urt. v. 24. Juni 1993 - 4 StR 217/93, BGHSt 39, 249, 250).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Schon die Einordnung der Vorschrift des § 316 a StGB in den Abschnitt über gemeingefährliche Straftaten verdeutlicht, daß die Vorschrift, deren Einführung durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl I 832, 834) in erster Linie dem Schutz vor sog. "Autofallen" diente (vgl. BTDrucks. - 1. WP - 3774 S. 6; dazu BGHSt 39, 249, 250), neben individuellen Rechtsgütern zumindest gleichrangig den Schutz der Sicherheit des Kraftfahrverkehrs auf den Straßen bezweckt ("an der Nahtstelle zwischen Vermögens- und Verkehrsdelikten"; BTDrucks. III/2150 S. 494; IV/650 S. 534; zum Schutzzweck vgl. die Nachweise bei Tröndle/Fischer aaO § 316 a Rdn. 1 b).
  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

    Denn der Beschuldigte hat sich durch die rechtswidrig begangene Trunkenheitsfahrt, die er als Kraftfahrer - der Begriff ist hier nicht anders zu verstehen als nach dem Straßenverkehrsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1993, Az. 4 StR 217/93 = NStZ 1993, 540) - begangen hat und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
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