Rechtsprechung
BGH, 15.03.2017 - 4 StR 22/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (gemeinschaftliche Begehung auch, wenn nur Vornahme sexueller Handlungen ermöglicht wird) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 176 Abs 1 StGB, § 176 Abs 2 StGB, § 176a Abs 2 Nr 2 StGB, § 184b Abs 3 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gemeinschaftliche Tatbegehung; Herstellung kinderpornographischer Schriften zum Eigengebrauch; inhaltliche Anforderungen an einen Adhäsionsantrag - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 176 Abs. 2 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 184b Abs. 3 StGB, § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 und 6 StPO
- Wolters Kluwer
Verursachung sexueller Handlungen von oder an einem Dritten durch Einwirken auf das kindliche Opfer; Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften; Zuerkennung von Schmerzensgeld i.R.d. Adhäsionsverfahrens
- rewis.io
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gemeinschaftliche Tatbegehung; Herstellung kinderpornographischer Schriften zum Eigengebrauch; inhaltliche Anforderungen an einen Adhäsionsantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verursachung sexueller Handlungen von oder an einem Dritten durch Einwirken auf das kindliche Opfer; Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften; Zuerkennung von Schmerzensgeld i.R.d. Adhäsionsverfahrens
- datenbank.nwb.de
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gemeinschaftliche Tatbegehung; Herstellung kinderpornographischer Schriften zum Eigengebrauch; inhaltliche Anforderungen an einen Adhäsionsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Für Opferanwälte von Bedeutung, oder: Adhäsionsantrag, so ist er richtig begründet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Adhäsionsantrag - und seine Formalia
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sexueller Mißbrauch von Kindern - und die gemeinschaftliche Tatbegehung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kinderpornographische Schriften - und das Gesäß der Tochter
Verfahrensgang
- LG Halle, 27.09.2016 - 14 KLs 4/16
- BGH, 15.03.2017 - 4 StR 22/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 142
- NStZ-RR 2017, 362
- NStZ-RR 2017, 366
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 04.03.2020 - 2 StR 501/19
Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern …
In diesen Fällen liegt die erforderliche gleiche Zielrichtung des täterschaftlichen Handelns darin, dass der Täter nach § 176 Abs. 2 StGB durch seinen Bestimmungsakt gegenüber dem Kind gerade diejenige sexuelle Handlung ermöglicht, die der andere im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB vornimmt oder an sich vornehmen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, BGHSt 59, 28, 33 mwN; Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17, NStZ-RR 2017, 142;… vom 22. November 2017 - 4 StR 401/17, juris Rn. 5, NStZ 2018, 460).Dabei ist es für die Annahme eines Bestimmens im Sinne des § 176 Abs. 2 StGB ausreichend, dass der Täter durch sein Einwirken auf das Kind die sexuelle Handlung zwischen dem nach § 176 Abs. 1 StGB handelnden Täter und dem Kind verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 246; Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17, aaO; Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 401/17, NStZ-RR 2017, 142;… ebenso LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 176 Rn. 17;… Schönke/Schröder/Eisele, aaO, § 176 Rn. 8;… aA MK-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 176 Rn. 31 f.;… SSW-StGB/Wolters, aaO, § 176 Rn. 5).
- BGH, 22.11.2017 - 4 StR 401/17
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche Tatbegehung: …
In diesen Fällen liegt die erforderliche gleiche Zielrichtung des täterschaftlichen Handelns darin, dass der Täter nach § 176 Abs. 2 StGB durch seinen Bestimmungsakt gegenüber dem Kind gerade diejenige sexuelle Handlung ermöglicht, die der andere im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB vornimmt oder an sich vornehmen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17, NStZ-RR 2017, 142; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, BGHSt 59, 28, 33 mwN).Für die Annahme eines Bestimmens im Sinne des § 176 Abs. 2 StGB ist es ausreichend, dass der Täter durch ein Einwirken auf das Kind die sexuelle Begegnung zwischen dem nach § 176 Abs. 1 StGB handelnden Täter und dem Kind verursacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17, NStZ-RR 2017, 142; Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 245 f.;… BeckOK StGB/Ziegler, 36. Ed., § 176 Rn. 16;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 29. Aufl., § 176 Rn. 8;… Hörnle in: Leipziger Kommentar z. StGB, 12. Aufl., § 176 Rn. 17).
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19
Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag …
Dies genügt aber in der Regel nicht, wenn es um zahlreiche Tatvorwürfe gegen mehrere Angeklagte geht (BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17, NStZ-RR 2017, 142).
- BGH, 26.05.2021 - 4 StR 476/20
Adhäsionsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Adhäsionsantrag
Nach dieser Vorschrift muss der Antrag unter anderem den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruchs bestimmt bezeichnen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17, NStZ-RR 2017, 142 mwN).Da eine weitere Konkretisierung - soweit ersichtlich - auch sonst nicht erfolgt ist, genügt der Adhäsionsantrag nicht einmal den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einfach gelagerten Sachverhalten bestehenden Mindestanforderungen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. März 2017, aaO;… vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Satz 2 Wirksamkeit 1) und ist daher unzulässig.
Der Senat spricht deshalb aus, dass insoweit gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 6 StPO von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2017, aaO).
- LG Bonn, 10.12.2018 - 22 KLs 22/18 Darüber hinaus liegt eine gemeinschaftliche Begehungsweise i.S.d. § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB auch dann vor, wenn von zwei am Tatort aktiv zusammenwirkenden Tätern sich der eine nach § 176 Abs. 1 StGB, der andere nach § 176 Abs. 2 StGB (Bestimmen eines Kindes, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen bzw. von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen) strafbar macht (…BGH a.a.O. mit weiteren Nachweisen; BGH NStZ-RR 2017, 142; BGH NStZ 2018, 460).
- LG Bonn, 26.02.2019 - 28 KLs 20/18 Dabei liegt eine gemeinschaftliche Begehungsweise i.S.d. § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB unter anderem dann vor, wenn von zwei am Tatort aktiv zusammenwirkenden Tätern sich der eine nach § 176 Abs. 1 StGB, der andere nach § 176 Abs. 2 StGB (Bestimmen eines Kindes, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen bzw. von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen) strafbar macht (…BGH a.a.O. mit weiteren Nachweisen; BGH NStZ-RR 2017, 142; BGH NStZ 2018, 460).
- LG Bonn, 03.09.2019 - 22 KLs 8/19 Darüber hinaus liegt eine gemeinschaftliche Begehungsweise i.S.d. § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB auch dann vor, wenn von zwei am Tatort aktiv zusammenwirkenden Tätern sich der eine nach § 176 Abs. 1 StGB, der andere nach § 176 Abs. 2 StGB (Bestimmen eines Kindes, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen bzw. von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen) strafbar macht (…BGH a.a.O. mit weiteren Nachweisen; BGH NStZ-RR 2017, 142; BGH NStZ 2018, 460).
- BGH, 09.03.2022 - 1 StR 409/21
Adhäsionsantrag (inhaltliche Anforderungen an den Adhäsionsantrag)
Der Senat spricht deshalb gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 6 StPO aus, dass insoweit von einer Entscheidung abgesehen wird (st. Rspr.;… vgl. nur: BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 4 StR 476/20 Rn. 3;… vom 19. Juni 2019 - 5 StR 249/19 Rn. 4 und vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17 BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 11 Rn. 9).