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   BGH, 17.07.2007 - 4 StR 220/07   

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https://dejure.org/2007,9842
BGH, 17.07.2007 - 4 StR 220/07 (https://dejure.org/2007,9842)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - 4 StR 220/07 (https://dejure.org/2007,9842)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07 (https://dejure.org/2007,9842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 52 StGB; § 239 StGB; § 354 Abs. 1 analog StPO; § 337 StPO
    Tateinheit bei Nötigung mehrerer Opfer (Teilidentität der Tathandlungen; Freiheitsberaubung; natürliche Handlungseinheit); Schuldspruchberichtigung analog § 354 Abs. 1 StPO (Beruhen; Änderung des Konkurrenzverhältnisses)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen zwei Nötigungstaten zum Nachteil zwei verschiedener Tatopfer durch eine Nötigungshandlung und einer Freiheitsberaubung zum Nachteil eines der Opfer

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 240 Abs. 1
    Tateinheit bei Nötigung mehrerer Personen durch eine Drohung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Mit diesen Taten würde eine bzw. würden mehrere versuchte Nötigung(en) zu Lasten von C. H. - die gegen Angehörige und Geschäftspartner gerichteten (konkludenten) Drohungen sollten von diesem als eigenes Übel empfunden werden (siehe dazu Fischer, StGB, 62. Aufl., § 240 Rn. 37; Altvater in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 7/2, § 240 Rn. 83 jeweils mwN) - jeweils in gleichartiger Tateinheit stehen, weil mittels derselben Nötigungshandlung, den jeweiligen Anschlägen als konkludente Drohungen mit weiteren solcher Angriffe, von je zwei verschiedenen Nötigungsopfern unter Beeinträchtigung ihrer Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit Verhaltensweisen erzwungen wurden bzw. erzwungen werden sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07 Rn. 3; Schluckebier aaO Rn. 28).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Zwar ist Tateinheit anzunehmen, wenn eine Nötigung mehrerer Tatopfer durch dieselbe Drohung vorliegt (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1; BGH NStZ-RR 1998, 103, 104; Beschl. vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07; zur Tateinheit bei Handlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewalt vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; zur Tateinheit aufgrund einer einheitlichen Täuschungshandlung gegenüber mehreren Geschädigten vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30; BGH bei Holtz MDR 1970, 381 f.).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 291/16

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer bei Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 370/21

    Schwere Zwangsprostitution (Konkurrenzen: Tatmehrheit, mehrere Opfer,

    Auf Grundlage der rechtsfehlerfreien Strafzumessungserwägungen kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10, Rn. 2; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07 Rn. 2, jeweils mwN).
  • BGH, 07.09.2010 - 4 StR 393/10

    Handlungseinheit bei der gewerbsmäßigen Hehlerei; Auffangrechtserwerb

    Auf dieser Grundlage kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH, NStZ 1996, 383, 384 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum

    Der geringfügige Erfolg der Rechtsmittel gibt keinen Anlass, die Angeklagten von den Kosten des Verfahrens und ihren Auslagen gemäß § 473 Abs. 4 StPO teilweise zu entlasten (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07).
  • BGH, 08.07.2013 - 5 StR 279/13

    Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit (hier bei Nötigung und

    Die Freiheitsberaubung und die in deren Zuge verwirklichten Nötigungshandlungen beruhten auf einem einheitlichen Tatentschluss des Angeklagten, verfolgten dasselbe Ziel (Erzwingen der Zahlung von 50.000 EUR) und waren aufgrund des zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft, dass das gesamte Geschehen als eine natürliche Handlungseinheit zu bewerten ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 599/17

    Zurechnung eines Tatbeitrags in Tateinheit hinsichtlich der Auswirkungen der

    Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer bei Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07).
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