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   BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88   

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https://dejure.org/1988,2018
BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88 (https://dejure.org/1988,2018)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1988 - 4 StR 222/88 (https://dejure.org/1988,2018)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1988 - 4 StR 222/88 (https://dejure.org/1988,2018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung - Besorgnis der Befangenheit des Richters auf Grund des Verstoßes gegen die Kleiderordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 510
  • StV 1988, 417
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1987 - 1 Ws 576/87

    Sitzungen ; Krawatten; Langbinder; Pflichtverteidiger; Verteidiger;

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
    Eine unvorschriftsmäßige Kleidung des Verteidigers (vgl. aber Nr. 2.1 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift über die Amtstracht bei den Gerichten des Ministeriums der Justiz vom 3. September 1981, Justizblatt Rheinland-Pfalz 1981, S. 221, wonach Rechtsanwälte "entsprechende Kleidungsstücke in unauffälliger Farbe tragen" können) hätte jedoch höchstens Veranlassung zu einer Mitteilung des Vorsitzenden an die Rechtsanwaltskammer geben können; ein Grund für eine Zurücknahme der Verteidigerbestellung konnte darin nicht gefunden werden, weil der ordnungsgemäße Verfahrensablauf hierdurch nicht gefährdet war (vgl. Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 143 StPO Rdn. 3 ff. m. w. Nachw. und den in dieser Sache ergangenen Beschluß des OLG Zweibrücken, abgedruckt in NStZ 1988, 144).
  • BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
    Das konnte in dem Angeklagten, für den in diesem Verfahren viel auf dem Spiel stand, die Befürchtung aufkommen lassen, der Vorsitzende werde die Interessen des Angeklagten auch sonst nicht ausreichend berücksichtigen (vgl. BGH StV 1988, 281, 282).
  • BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84

    Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters bei dem

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
    Der Angeklagte hatte somit Grund zu der Annahme, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 21, 334, 341; BGH StV 1985, 2).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
    Die Frage der Begründetheit des Ablehnungsantrags ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
    Der Senat hat die im Ablehnungsantrag enthaltene Begründung nach Beschwerdegrundsätzen zu würdigen (BGHSt 23, 265 ff.).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
    Der Angeklagte hatte somit Grund zu der Annahme, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 21, 334, 341; BGH StV 1985, 2).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Diese konnte zu Recht befürchten, der Vorsitzende werde ihre Interessen auch sonst nicht ausreichend berücksichtigen und geneigt sein, auf nicht genehmes Verhalten ihrer selbst oder ihres Verteidigers in einer für sie nachteiligen Weise sachfremd zu reagieren (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 1; Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 222/88, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 2).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Dabei hat das Revisionsgericht diese Frage gem. § 28 Abs. 2 StPO nach Beschwerdegrundsätzen zu behandeln, also eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob das verworfene Ablehnungsgesuch zulässig und begründet war (BGH StV 1988, 417; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 338 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1988, 510; OLG Hamm StraFo 2002, 355 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, grob prozessordnungswidriges

    Nehmen störende Unterbrechungen der Verhandlungsleitung des Vorsitzenden oder andere Maßnahmen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß an, so kann der Pflichtverteidiger folglich im Ausnahmefall "aus wichtigem Grund" entlassen werden (BGH NStZ 1997, 46 f.; NStZ 1988, 510; BVerfG NJW 1975, 1015 ff.).
  • OLG Celle, 02.05.2023 - 5 StS 2/22

    Verteidigung; Pflichtverteidiger; Zweck; Beiordnung; funktionstüchtige

    Für solch grobe Pflichtverletzungen reichen lediglich unzweckmäßige bzw. gar prozessordnungswidrige Verhaltensweisen nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 222/88 , NStZ 1988, 510 [BGH 21.04.1988 - III ZR 255/86] ).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 93 B/05

    Befangenheitsantrag im Ordnungswidrigkeitsverfahren

    Unter Berücksichtigung der Umstände des Falles war der Ablehnungsantrag indes unbegründet, da nicht zu besorgen war, dass der mit der Sachentscheidung befasste Bußgeldrichter dem Rechtsmittelführer gegenüber eine seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussende Haltung einnehmen könnte (vgl. insoweit BVerfGE 32, 288; BGHSt 1, 33 f.; 24, 336 f.; StV 1988, 417; OLG Düsseldorf VRS 66, 27 f.; OLG Koblenz StV 86, 7; OLG Köln StV 1988, 287 f. m. w. N.).
  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

    Dies hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen (BGH NStZ 1988, 510).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel

    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
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