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   BGH, 17.08.2010 - 4 StR 228/10   

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https://dejure.org/2010,9717
BGH, 17.08.2010 - 4 StR 228/10 (https://dejure.org/2010,9717)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2010 - 4 StR 228/10 (https://dejure.org/2010,9717)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10 (https://dejure.org/2010,9717)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 5 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Pflicht zur Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gericht von einer Urteilsabsprache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 5 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Pflicht zur Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gericht von einer Urteilsabsprache

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen eines Verstoßes gegen Hinweispflichten im strafrechtlichen Verfahrens trotz fehlender Bedeutsamkeit für das Eingehen auf eine Verständigung

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Pflicht zur Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gericht von einer Urteilsabsprache

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Pflicht zur Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gericht von einer Urteilsabsprache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 5; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Revision wegen eines Verstoßes gegen Hinweispflichten im strafrechtlichen Verfahrens trotz fehlender Bedeutsamkeit für das Eingehen auf eine Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Mal wieder was zur Verständigung - jetzt zu den Hinweispflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 675
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    In Bezug auf den Belehrungsfehler verwies der Bundesgerichtshof auf eine frühere Entscheidung (Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10 -), in der er die Rüge eines Verstoßes gegen § 257c Abs. 5 StPO mit der Erwägung zurückgewiesen hatte, das Urteil beruhe nicht auf dem Fehler, weil die Strafkammer die im Rahmen der Verständigung angekündigte Strafobergrenze eingehalten habe.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 469/10

    Verfahrensabsprache (Voraussetzungen der Belehrung gemäß § 257c Abs. 5 StPO;

    Auch sonst sind konkrete, fallbezogene Gründe, die für die - auch nur entfernte - Möglichkeit sprächen, dass sich der aufgezeigte Verfahrensmangel auf das Prozessverhalten der Angeklagten ausgewirkt haben könnte, sodass letztlich ein für sie günstigeres Urteil nicht auszuschließen wäre, weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10 und vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10 und 1 StR 443/10).
  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 443/10

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten

    Hinsichtlich der erhobenen Verfahrensrüge, § 257c Abs. 5 StPO sei verletzt, verweist der Senat auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 17. August 2010 (4 StR 228/10).
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Dass vorliegend im Verlaufe des weiteren Berufungsverfahrens keiner der in § 257c Abs. 4 StPO aufgeführten Umstände eingetreten ist, der die Bindung des Gerichts an die Verständigung hätte entfallen lassen können, sondern dass die getroffene Absprache von der Strafkammer vollumfänglich eingehalten worden ist, weshalb es im konkreten Fall bei einer Betrachtung ex post der mit der Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO bezweckten Warnung des Angeklagten nicht bedurft hat, ändert nichts daran, dass das erst aufgrund der verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Verständigung abgelegte Geständnis des Angeklagten Eingang in das Urteil gefunden hat (ein Beruhen des Urteils auf der unterbliebenen Belehrung gerade bei dieser Konstellation ausschließend noch BGH StV 2010, 675; 2011, 76; ebenso Kudlich NStZ 2013, 379, 381).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 2628/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von

    Zu der Revisionsrüge eines Verstoßes gegen § 257c Abs. 5 StPO verwies der Bundesgerichtshof auf seine Entscheidung vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10 -, in der eine solche Rüge mit der Erwägung zurückgewiesen worden war, das Urteil beruhe nicht auf dem Fehler, weil die Strafkammer die im Rahmen der Urteilsabsprache angekündigte Strafobergrenze eingehalten habe.
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10

    Aufklärungspflicht und Verständigung (unterbliebene Belehrung über die

    Unter welchen - eher ungewöhnlichen - Voraussetzungen bei solcher Fallgestaltung ein Urteil gleichwohl zum Nachteil des Angeklagten auf dem Verfahrensmangel einer unterbliebenen Belehrung gemäß § 257c Abs. 5 StPO beruhen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10), mag dahinstehen, da jedenfalls hier eine solche Möglichkeit nicht erkennbar ist.

    Sie sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10, vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10 und vom 2. November 2010 - 1 StR 469/10).

  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Zudem sind auch hier keine Gründe erkennbar, die den Angeklagten, der schon im Ermittlungsverfahren voll umfänglich geständig war und umfassende Aufklärungshilfe leistete, hätte veranlassen können, nach erfolgter Belehrung die schließlich getroffene und für ihn günstige Verständigung abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 443/10).
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