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   BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07   

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https://dejure.org/2007,11284
BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07 (https://dejure.org/2007,11284)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - 4 StR 23/07 (https://dejure.org/2007,11284)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - 4 StR 23/07 (https://dejure.org/2007,11284)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176 StGB
    Rechtskräftiger Freispruch bei Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes (Beweiswürdigung; Aussage gegen Aussage; Aussageanalyse; Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge gegen die Ablehnung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens zum Beweis der Glaubhaftigkeit der Aussage einer Nebenklägerin; Hinnahme der vom Tatrichter vorgenommen Beweiswürdigung durch das ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4
    Sachkunde für Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei einem zur Tatzeit kindlichen, jetzt erwachsenem Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07
    Stellt sich jedoch in einem Fall, in welchem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, heraus, dass die Hauptbelastungszeugin bewusst unwahre Angaben gemacht hat, sind strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung zu stellen und der Tatrichter muss außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Umstände feststellen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage dennoch zu glauben (BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07
    Besonderheiten, die hier ausnahmsweise die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich gemacht haben könnten (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 241), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07
    Stellt sich jedoch in einem Fall, in welchem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, heraus, dass die Hauptbelastungszeugin bewusst unwahre Angaben gemacht hat, sind strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung zu stellen und der Tatrichter muss außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Umstände feststellen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage dennoch zu glauben (BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07
    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen (st. Rspr.; etwa BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07
    1. Die zulässig (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3) erhobene Verfahrensrüge, die sich gegen die Ablehnung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens zum Beweis der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin wendet, ist unbegründet.
  • LG Freiburg, 07.03.2013 - 3 KLs 160 Js 4771/10

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes

    Dies gilt nicht nur für eine Jugendschutzkammer, sondern auch für eine allgemeine Strafkammer (vgl. BGH im Beschluss vom 19.04.2007 - 4 StR 23/07 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 7).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 427/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung ("Aussage gegen Aussage"-Konstellationen,

    Allein auf Angaben des einzigen Belastungszeugen, dessen Aussage in einem wesentlichen Detail als bewusst falsch anzusehen ist, kann eine Verurteilung nicht gestützt werden (BGH, Urteil vom 19. April 2007 - 4 StR 23/07 Rn. 11; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; Urteil vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257 jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

    Dann muss es - jedenfalls regelmäßig - gewichtige Gründe außerhalb der Zeugenaussage nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 169/22 Rn. 6; vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19 Rn. 8; vom 8. März 2016 - 3 StR 18/16 Rn. 4 und vom 19. November 2014 - 4 StR 427/14 Rn. 7; Urteile vom 19. April 2007 - 4 StR 23/07 Rn. 11 und vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159).
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