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   BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20   

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https://dejure.org/2020,15631
BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20 (https://dejure.org/2020,15631)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - 4 StR 23/20 (https://dejure.org/2020,15631)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20 (https://dejure.org/2020,15631)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassen der Beihilfehandlungen zu einer Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne i.R.d. Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als Gehilfe einer Deliktserie

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzrechtliche Bewertung von Beihilfehandlungen zum Straßenhandel mit Kokain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Zusammenfassen der Beihilfehandlungen zu einer Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne i.R.d. Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als Gehilfe einer Deliktserie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20
    Fördert ein Gehilfe das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, bestimmt sich die Frage, ob insoweit eine oder mehrere Taten im Rechtssinne vorliegen, nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit, also danach, ob verschiedene Betätigungen des Haupttäters auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14 Rn. 5).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20
    Fördert ein Gehilfe das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, bestimmt sich die Frage, ob insoweit eine oder mehrere Taten im Rechtssinne vorliegen, nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit, also danach, ob verschiedene Betätigungen des Haupttäters auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14 Rn. 5).
  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 251/20

    Beihilfe (Konkurrenzen bei Deliktserie, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

    Fördert ein Gehilfe das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, bestimmt sich die Frage, ob insoweit eine oder mehrere Taten im Rechtssinne vorliegen, nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit, also danach, ob verschiedene Betätigungen des Haupttäters auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20, Rn. 4; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, Rn. 5).
  • LG Bonn, 18.12.2020 - 21 KLs 13/20
    Zugleich folgt hieraus, dass sämtliche seitens der Beteiligten auf den Absatz dieses Vorrats gerichteten Tat- oder Beihilfehandlungen zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind (BGH; Beschl. v. 20.05.2020, 4 StR 23/20, Rn. 4 - juris).
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