Rechtsprechung
BGH, 25.06.2008 - 4 StR 230/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Kurieren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestimmung von Täterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts; Freiheitsstrafe von drei Jahren und Anordnung der Einziehung des Handys aufgrund unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Drogenkurier - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 230/08
Nach neuerer Rechtsprechung (vgl. BGHSt 51, 219f.) ist für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transports zu bewerten.
- BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; …
Das gilt auch in Fällen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 4 StR 230/08). - BGH, 19.03.2009 - 4 StR 20/09
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel beim Kurier …
Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 51, 219 f.; Senat, Beschluss vom 25.6.2008 - 4 StR 230/08) ist für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transports zu bewerten. - BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Im Einzelfall kann insbesondere eine weiter gehende Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der zu transportierenden Drogen sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2008 - 4 StR 230/08; vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, jeweils mwN).