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   BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02   

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BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,861)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - 4 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,861)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,861)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 c Abs. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73a StGB; § 33 Abs. BtMG; § 29 BtMG; § 52 StGB
    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der Verfallsanordnung (fehlender Zusammenhang zu den verfallsbegründenden Straftaten; Wert des Vermögens, Wert des Erlangten); Bruttoprinzip; unbillige Härte (Geständnisbereitschaft; ...

  • lexetius.com

    StGB § 73 c Abs. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 40
  • NJW 2002, 300
  • NJW 2003, 300
  • NStZ 2003, 257
  • NStZ 2003, 367 (Ls.)
  • StV 2003, 158
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91

    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Die Anwendbarkeit der Ermessensvorschrift des § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Verfallsanordnung noch über Vermögen verfügt, das wertmäßig dem Verfallsbetrag zumindest entspricht, aber in keinem denkbaren Zusammenhang zu den verfallsbegründenden Straftaten steht (im Anschluß an BGHSt 38, 23).

    Da, wie das Landgericht zu Recht ausführt, "im Hinblick auf das anzuwendende Bruttoprinzip jede gestandene Einzeltat direkten Bezug zu der jeweiligen Höhe des Verfallsbetrages gewinnt" (UA 23), könnte der generelle Ausschluß der Berücksichtigung dieses Umstandes im Rahmen der Ermessensentscheidung in maßgeblicher Weise einer Geständnisbereitschaft von Betäubungsmittelstraftätern und damit einer im öffentlichen Interesse liegenden effektiven Aufklärung einschlägiger Straftaten entgegenwirken (vgl. auch BGHSt 38, 23, 26).

    Doch ist das nicht mehr als eine widerlegbare Vermutung, die in Fällen greifen kann, in denen etwa im Zusammenhang mit Grundeigentum das aus Straftaten erlangte Geld zur Entschuldung des noch vorhandenen Grundstücks verwendet wurde (vgl. BGHSt 38, 23, 25; BGHR aaO).

  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Von dem hiernach errechneten Gesamtbetrag in Höhe von 164.200 DM (entsprechend 83.954 Euro) hat das Landgericht sodann - rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB § 73 c Wert 2) - uneinbringliche Außenstände in Höhe von 10.000 DM sowie weitere 25.000 DM für den Wert der Gegenstände, auf die der Angeklagte (ohne Berücksichtigung des Pkw) verzichtet hat, abgezogen und ist, da die Gewinne aus den Drogengeschäften verbraucht sind und der Angeklagte über keine weiteren Geldmittel verfügt, mithin der Verfall des Verkaufserlöses unmöglich geworden ist, für die Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73 a StGB von einem maßgeblichen Betrag von 129.200 DM (entsprechend 66.059 Euro) ausgegangen.

    Dies weist für sich keinen Rechtsfehler auf (vgl. BGHR StGB § 73 c Wert 2); die Beschwerdeführerin erhebt insoweit auch keine Einwendungen.

    Zwar kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das vorhandene Vermögen einen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den Straftaten hat; ebensowenig hängt die Anordnung des Verfalls davon ab, ob der Angeklagte die vorhandenen Vermögenswerte unmittelbar mit Drogengeldern erworben hat oder ob er mit Drogengeldern andere Aufwendungen bestritten und erst mit den so eingesparten Mitteln das noch vorhandene Vermögen gebildet hat (BGHR StGB § 73 c Wert 2 = wistra 2000, 298).

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Soweit dabei das Landegericht den Betrag "unter Berücksichtigung des Schätzwertes des Pkw Audi A 8" bemessen, von einer Einziehung des Pkw selbst aber abgesehen hat, mag - wie die Beschwerdeführerin meint - letztere Entscheidung rechtsfehlerhaft sein, weil der Pkw Tatmittel war, als solches gemäß § 74 Abs. 1 StGB der Einziehung unterlag und die Eintragung der Mutter des Angeklagten als Halterin im Kfz-Brief nichts darüber aussagt, daß ihm nicht auch das Eigentum an dem Fahrzeug zusteht (vgl. BGHR BGB § 932 Abs. 2 Erwerb, gutgläubiger 1, 3, 6, 7).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Ebenso durfte das Landgericht darauf abstellen, die Resozialisierung des Angeklagten nicht durch zu hohe finanzielle Belastungen zu gefährden (BGHR StGB § 73 c Härte 4 und 6; BGH NStZ 2001, 42).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Ebenso durfte das Landgericht darauf abstellen, die Resozialisierung des Angeklagten nicht durch zu hohe finanzielle Belastungen zu gefährden (BGHR StGB § 73 c Härte 4 und 6; BGH NStZ 2001, 42).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Soweit dabei das Landegericht den Betrag "unter Berücksichtigung des Schätzwertes des Pkw Audi A 8" bemessen, von einer Einziehung des Pkw selbst aber abgesehen hat, mag - wie die Beschwerdeführerin meint - letztere Entscheidung rechtsfehlerhaft sein, weil der Pkw Tatmittel war, als solches gemäß § 74 Abs. 1 StGB der Einziehung unterlag und die Eintragung der Mutter des Angeklagten als Halterin im Kfz-Brief nichts darüber aussagt, daß ihm nicht auch das Eigentum an dem Fahrzeug zusteht (vgl. BGHR BGB § 932 Abs. 2 Erwerb, gutgläubiger 1, 3, 6, 7).
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Damit scheidet auch die ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73 a StGB aus, die nur anstelle des Verfalls in Betracht kommt (vgl. BGHSt 33, 233; BGH StV 2002, 260; BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Der in dem "Keller-Depot" verwirklichte gleichzeitige Besitz der aus den drei Liefervorgängen stammenden BtM-Mengen ist als solcher - und zwar unbeschadet der unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärten Konkurrenzfrage zur sog. "Silotheorie" (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 9, 10) - nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (vgl. BGH NStZ 2000, 431).
  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90

    Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Diese unterliegen als Beziehungsgegenstände aber nicht dem Verfall, sondern nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG (BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
    Der in dem "Keller-Depot" verwirklichte gleichzeitige Besitz der aus den drei Liefervorgängen stammenden BtM-Mengen ist als solcher - und zwar unbeschadet der unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärten Konkurrenzfrage zur sog. "Silotheorie" (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 9, 10) - nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (vgl. BGH NStZ 2000, 431).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01

    Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall);

  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99

    Anordnung des Verfalls; Schätzung beim vollständig geständigen Angeklagten

  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip;

  • BGH, 30.10.1995 - II ZR 254/94

    Gutgläubiger Erwerb von fabrikfremden Neuwagen bei Vorlage von Fahrzeugbriefen

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

  • BGH, 08.11.2001 - 4 StR 429/01

    Verfall von Wertersatz bei Einziehung von Betäubungsmitteln; Etwas;

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Vielmehr ist von einem Nichtvorhandensein des "Wertes des Erlangten" grundsätzlich nur auszugehen, wenn auch ein Gegenwert des Erlangten nicht mehr vorhanden ist (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - 1 StR 46/06, juris Rn. 22 f.; Fischer, 66. Aufl., § 73e Rn. 6), oder im konkreten Einzelfall ausnahmsweise feststeht, dass das vorhandene Vermögen in keinem denkbaren Zusammenhang mit den verfahrensgegenständlichen Straftaten steht (BGH, Urteile vom 10.10.2002 - 4 StR 233/02, juris Rn. 10; vom 27.10.2011 - 5 StR 14/11, juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Denn die Eintragung als Halter sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 -, BGHSt 48, 40-43, Rn. 14, juris, m. w. N.).
  • LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19

    Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften

    Abweichendes gilt allenfalls, wenn im konkreten Einzelfall feststeht, dass das vorhandene Vermögen in keinem denkbaren Zusammenhang mit den verfahrensgegenständlichen Straftaten steht (BGH, Urteil vom 10.10.2002 - 4 StR 233/02, juris Rn. 10; Urteil vom 27.10.2011 - 5 StR 14/11, NStZ 2012, 267).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Deshalb scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von vorneherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem "verfallbaren" Betrag zurück bleibt (BGHSt 48, 40 (42); BGHR StGB § 73c Wert 2).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, wonach vorhandenes Vermögen nur nahe lege, dass der Wert des Erlangten beim Verfallsbetroffenen noch vorhanden ist, wobei dies nicht mehr sei als eine widerlegbare Vermutung, die nicht greife, wenn zweifelsfrei feststehe, dass der fragliche Vermögenswert ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten, etwa mehrere Jahre vor deren Begehung im Wege der Erbfolge, erworben wurde (vgl. BGHSt 48, 40 (42 f.)).

    Dies diente mittelbar der Entschuldung der Grundstücke und legt nahe, dass ein den Wert des Erlangten entsprechendes Vermögen des Angeklagten noch vorhanden ist, das nicht ohne jeden denkbaren Bezug zu den Straftaten des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 38, 23 (25); BGHSt 48, 40 (42 f.)).

    Denn vorhandenes Vermögen behält, auch dann, wenn es in keiner denkbaren Beziehung zum - nicht mehr vorhandenen - "Wert des Erlangten" steht und deshalb die Anwendbarkeit des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB nicht hindert, seine Bedeutung im Rahmen der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung (vgl. BGHSt 48, 40 (43)).

  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Von Fällen abgesehen, in denen zweifelsfrei feststeht, daß ein Vermögenswert ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Straftaten erworben wurde (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02), ist für die Frage der Entreicherung entscheidend, ob ein Vermögen vorhanden ist, das wertmäßig nicht hinter dem anzuordnenden Verfallbetrag zurück bleibt.
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als

    § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB eröffnet dem Tatrichter die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise vom Verfall abzusehen, wenn und soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung in dem Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden ist (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 41 f.).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 368/14

    Verfall (Begriff des Erlangten: Maßgeblichkeit des Zwecks der Strafvorschrift,

    Deshalb scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von vorneherein aus, solange und soweit der Betroffene über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem Verfallsbetrag zurückbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 42 mwN).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 463/14

    Verfall (Absehen von der Verfallsanordnung, da das Erlangte nicht mehr im

    Ferner darf bei dieser Entscheidung das Resozialisierungsinteresse nach der Haftentlassung des Angeklagten Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 41; vom 18. September 2013 - 5 StR 237/13, wistra 2013, 462, 463).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Der dargestellte Grundsatz gilt zwar nicht uneingeschränkt: So ist ein Absehen von der Anordnung des Wertersatzverfalls nicht ausgeschlossen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das vorhandene Vermögen ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Straftaten erworben wurde (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 42 f.), was insbesondere dann in Betracht kommen soll, wenn Teile der durch die Tat vereinnahmten Gelder an einen anderen weitergeleitet werden (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92).
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17

    Dinglicher Arrest im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Betreibens eines

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

  • BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06

    Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung im Rahmen einer

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06

    Strafzumessung (moralisierende Erwägungen; Berücksichtigung der Lebensführung;

  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

  • BGH, 21.12.2016 - 2 StR 313/16

    Verfall (Absehen von der Anordnung, weil das Erlangte nicht mehr im Vermögen des

  • BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02

    Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der

  • BGH, 14.01.2016 - 1 StR 615/15

    Absehen von der Anordnung des Verfalls (Nichtmehrvorhandensein des Erlangten im

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 52/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (keine hinreichenden

  • BGH, 20.04.2016 - 5 StR 8/16

    Anordnung von Wertersatzverfall (Härtefallvorschrift; nicht mehr Vorhandensein

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 265/15

    Verfall (Absehen vom Verfall wegen Vorliegens einer unbilligen Härte:

  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 385/16

    Rechtsfehlerhafte Anwendung der Härtevorschrift bei der Verfallsanordnung

  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 223/15

    Fehlende Feststellung des Wirkstoffgehalts und der Wirkstoffmenge bei

  • BGH, 18.09.2013 - 5 StR 237/13

    Verfall (Ermittlung der Höhe des erlangten Etwas; Schätzung des Wertes eines dem

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 586/03

    Absehen vom Verfall (Ersatzverfall; Härtefall: Erörterungsmangel,

  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 7/07

    Wertersatzverfall (Härtefallklausel: Entreicherung, Erörterungsmangel)

  • BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04

    Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen)

  • BGH, 20.07.2006 - StB 8/06

    Verfall von nicht in Zusammenhang mit der Straftat stehenden Vermögenswerten

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18

    Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Geldbetrag; Leistung an Erfüllungs statt;

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 445/18

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (keine Feststellungen zur Erweiterung der

  • LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07

    Arrestanordnung; Arrestbefehl; Arrestgrund; Aufhebung; dinglicher Arrest;

  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

  • BGH, 27.07.2010 - 4 StR 84/10

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz (Erörterungsmangel hinsichtlich der

  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 216/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anwendung der Härtevorschrift beim

  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11

    Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 586/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Härtefallregelung bei der

  • LG Kassel, 10.03.2009 - 6 Qs 69/09
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