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   BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04   

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https://dejure.org/2004,4619
BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04 (https://dejure.org/2004,4619)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2004 - 4 StR 236/04 (https://dejure.org/2004,4619)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04 (https://dejure.org/2004,4619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; Einsatz eines Messers zur Verteidigung; Missbrauch des Notwehrrechts wegen geringen Gewichts des angegriffenen Rechtsguts; Beschränkung auf Schutzwehr

  • Judicialis

    StGB § 32; ; StGB § 32 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 85
  • StV 2005, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Daß die Angeklagten anklopften, um Ahmed Ka. wegen nicht beglichener Schulden anzusprechen, und daß sie Ihab E. veranlassen wollten, dem ebenfalls in dem Zimmer wohnenden Ahmed Ka. eine Nachricht zu übermitteln, ist sozialethisch nicht zu missbilligen (vgl. BGH NStZ 2003, 425, 428 m.N.).

    Nach der ebenfalls nicht ausschließbaren Kampflage, von der zugunsten des Anklagten auszugehen ist, war der Messereinsatz nach dem bei der Beurteilung der Kampflage heranzuziehenden Kräfteverhältnis (BGH NStZ 2003, 425, 427) objektiv erforderlich.

    Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NStZ 2003, 425, 427 m. N.); ein Fall des Missbrauchs des Notwehrrechts wegen geringen Gewichts des angegriffenen Rechtsguts (vgl. BGH aaO) liegt nicht vor.

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils m. N.).

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).

  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils m. N.).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Es ist vielmehr von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 35, 305; BGH NJW 1991, 503, 504 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1957 - 5 StR 230/57
    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen des § 32 StGB nicht eindeutig auszuschließen sind, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel bleiben, ob die Tat gerechtfertigt ist oder nicht (vgl. BGHSt 10, 373, 374; BGH StV 1986, 6 (zur Putativnotwehr); Spendel in LK StGB 11. Aufl. § 32 Rdn. 349 m.w.N.): 1. Freispruch des Angeklagten Ahmer S.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Es ist vielmehr von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 35, 305; BGH NJW 1991, 503, 504 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, Überzeugungsbildung 25).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGHSt 17, 382, 385; 29, 18, 20).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

  • BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Jedenfalls im Hinblick auf den auch bei der Frage des Vorliegens von Rechtfertigungsgründen geltenden Zweifelsgrundsatz (vgl. zur Notwehr etwa BGH NStZ 2005, 85, 86; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 32 Rdnr. 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen), der zwar bei der Frage des hinreichenden Tatverdachts nicht unmittelbar gilt, hier indes mangels weiterer in der Hauptverhandlung zu erwartender neuer Erkenntnisse auf die Frage der Verurteilungswahrscheinlichkeit durchschlägt (vgl. Stückenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 203, Rdnr. 15; Schneider in KK, StPO, 6. Aufl., § 203 Rdnr. 5; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 203 Rdnr. 2, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen), ist das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten zu Recht gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Es ist daher unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit ausgegangen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85), nämlich dass ein "Angriff und ein Nachsetzen' des Nebenklägers "mit dem von ihm noch in der Hand gehaltenen Flaschenhals' unmittelbar bevorstand.
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen weiterhin dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat oder von einem unzutreffenden Verständnis der Reichweite des Zweifelssatzes ausgegangen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 ? 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86).

    Da es nicht zu klären vermochte, welche konkreten Absichten der Geschädigte nach dieser Ohrfeige hegte, und es an objektiven Anhaltspunkten für die Annahme fehlte, "der aggressive Geschädigte habe sich auf einen einzigen Schlag beschränken wollen", ist es in Anwendung des Zweifelssatzes jeweils von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit ausgegangen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727, 730; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 ? 6 StR 493/21 Rn. 12).

    b) Das Landgericht hat seiner Prüfung, ob die von Verteidigungswillen getragenen Handlungen zur Abwehr des bevorstehenden Angriffs erforderlich und geboten waren, einen rechtlich zutreffenden Maßstab (vgl. zur Erforderlichkeit der Notwehrhandlung BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 ? 5 StR 276/22, NJW 2023, 166; Beschluss vom 13. September 2018 ? 5 StR 421/18, NStZ 2019, 136; Urteil vom 25. Oktober 2017 ? 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69; Beschluss vom 22. Juni 2016 ? 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594; Urteil vom 27. September 2012 ? 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; zur Gebotenheit der Verteidigungshandlung vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 ? 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 f.; Urteil vom 15. Mai 1975 ? 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) zugrunde gelegt.

  • LG Münster, 21.01.2019 - 1 KLs 22/18

    Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen getötet - Freispruch für Angeklagten

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter grundsätzlich nicht stattfindet (BGH NStZ 2005, 85 - 87).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Zweifelssatz auch für die Frage des Notwehrrechts gilt (BGH NStZ 2005, 85).

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 69/23

    Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft oder Schuld; Bindung des

    Dies gilt auch dann, wenn aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen des § 32 StGB nicht eindeutig auszuschließen sind, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel bleiben, ob die Tat gerechtfertigt ist oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04 Rn. 14 mwN und vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16 Rn. 29).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 493/21

    Versuchtes Tötungsdelikt; Zweifelssatz (keine Feststellbarkeit von Chronologie

    b) Hiervon ausgehend hat das Landgericht unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85) rechtsfehlerfrei eine Notwehr (§ 32 StGB) des Angeklagten für möglich gehalten.
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