Rechtsprechung
BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2, Abs. 4 StPO
Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung auf unvollständiger oder unzutreffender tatsächlicher Grundlage; hier: Entscheidung über einen bloßen Urteilsentwurf) - lexetius.com
StPO § 349 Abs. 2 und 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 4 StPO
Strafverfahren: Wirkungen einer im Beschlusswege erfolgten, irrtümlichen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen bloßen Urteilsentwurf des Tatrichters - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, §§ 33a, 356a StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 5 StPO, § 356a StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Wirkungen einer im Beschlusswege erfolgten irrtümlichen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen bloßen Urteilsentwurf des Tatrichters
- rewis.io
Strafverfahren: Wirkungen einer im Beschlusswege erfolgten, irrtümlichen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen bloßen Urteilsentwurf des Tatrichters
- ra.de
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StPO § 349 Abs. 2
Wirkungen einer im Beschlusswege erfolgten irrtümlichen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen bloßen Urteilsentwurf des Tatrichters - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Urteilsentwurf
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Urteilsentwurf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsentscheidung über einen Urteilsentwurf
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Zu den Wirkungen einer im Beschlusswege erfolgten, irrtümlichen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen bloßen Urteilsentwurf des Tatrichters (Dr. Sara Brinkmann; ZIS 2016, 868)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 03.11.2014 - 1 KLs 4/14
- BGH, 24.03.2015 - 4 StR 24/15
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15
- BGH, 19.07.2016 - 4 StR 24/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1750
- NStZ 2017, 427
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Beseitigung anderer …
Voraussetzung einer solchen neuen Revisionsentscheidung ist aber, dass überhaupt ein Fall des § 356a StPO gegeben und die Anhörungsrüge begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 6). - BGH, 24.04.2018 - 4 StR 469/17 Die Gegenvorstellung ist schon nicht statthaft, da Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271; vom 17. September 1996 - 1 StR 264/96, bei Kusch, NStZ 1997, 379 Nr. 19).
- BGH, 14.11.2019 - 1 StR 62/19
Keine nachträgliche Aufhebung von Beschlüssen des Revisionsgericht
Das gilt nicht nur für nach § 349 Abs. 2 StPO ergangene Beschlüsse über die Verwerfung der Revision, durch die das Verfahren wie durch ein Verwerfungsurteil nach § 349 Abs. 5 StPO rechtskräftig abgeschlossen wird, sondern auch für einen allein nach § 349 Abs. 4 StPO gefassten Beschluss, mit dem die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Tatgericht zurückverwiesen wird und der deshalb lediglich formelle Rechtskraft erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15 Rn. 8 mwN).Die vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu beurteilende Sachverhaltskonstellation in seiner Entscheidung vom 10. September 2015 (4 StR 24/15) ist auch nicht mit dem vorliegenden Verfahrensgang vergleichbar.
Dies beruhte aber nicht auf einem Versehen, das sich erst - wie im Verfahren 4 StR 24/15 - nachträglich herausstellte, sondern war Folge, dass der von der Tatsacheninstanz vollständig vorgelegte Akteninhalt nicht vollständig - soweit der Inhalt für die Revisionsentscheidung erforderlich ist - zum Senatsheft gelangte.
- BGH, 09.11.2020 - 4 StR 597/19
Durchbrechung der Rechtskraft (keine Aufhebung eines lediglich versehentlich auf …
Das gilt nicht nur für nach § 349 Abs. 2 StPO ergangene Beschlüsse über die Verwerfung der Revision, durch die das Verfahren wie durch ein Verwerfungsurteil nach § 349 Abs. 5 StPO rechtskräftig abgeschlossen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, und vom 24. März 2011 - 4 StR 637/10), sondern auch für einen nach § 349 Abs. 4 StPO gefassten Beschluss, mit dem die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Tatgericht zurückverwiesen wird und der deshalb lediglich formelle Rechtskraft erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 ? 4 StR 24/15 Rn. 8 mwN; vgl. auch Beschluss vom 4. April 2006 ? 5 StR 514/04 für Entscheidungen nach § 349 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 StPO).Ein Bedürfnis der Rechtspflege und der Allgemeinheit nach Rechtssicherheit verbietet es auch im Revisionsverfahren, einen Eingriff in die Rechtskraft einer gerichtlichen Sachentscheidung zuzulassen, es sei denn, die Voraussetzungen der speziell für diesen Verfahrensabschnitt geltenden Ausnahmevorschrift des § 356a StPO wären erfüllt, wonach die Entscheidung des Revisionsgerichts unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15 mwN; Beschluss vom 14. November 2019 - 1 StR 62/19).
Soweit sich aus der Entscheidung des Senats vom 10. September 2015 (4 StR 24/15) etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.
- BGH, 15.01.2019 - 4 StR 56/16
Zurückweisung des Antrages der Neben- und Adhäsionsklägerin auf Ergänzung des …
Eine nachträgliche inhaltliche Änderung der Kostenentscheidung des - grundsätzlich nicht abänderbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 6 mwN) - Senatsbeschlusses vom 17. März 2016 ist rechtlich ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 4 StR 631/11, NStZ-RR 2012, 159; vom 24. Juli 1996 - 2 StR 150/96, NStZ-RR 1996, 352;… vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464 Rn. 8, 12 mwN). - OLG Hamm, 27.04.2018 - 25 U 13/11
Begriff der Erledigung der Hauptsache
Die Sache sei allerdings erneut dem zuständigen Senat beim BGH vorzulegen, weil dort zu entscheiden sei, ob der Senat davon ausgehe, dass sich ein zulässigerweise gegen ein Scheinurteil eingelegtes Rechtsmittel auch auf das Urteil selbst erstreckt, wenn der Verkündungs- oder Zustellungsmangel nachträglich geheilt wird ( BGH NJW 1996, 1969;… Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 517 Rn 2 ;… aA Musielak/Voit-Ball, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 511 Rn 8;… MüKo-Rimmelspacher, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 511 Rn 14 ), und/oder ob der Senatsbeschluss vom 10.02.2016 (deklaratorisch) aufzuheben sei (vgl. BGH NJW 2016, 1750 ) und wie über die Kosten des dortigen Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden sei. - BGH, 23.11.2021 - 4 StR 287/21
Unstatthafte Gegenvorstellung (Beschluss zur Verwerfung der Revision als …
Die Gegenvorstellung ist schon nicht statthaft, da Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 4 StR 654/19 Rn. 2; vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427, 428 mwN;… vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04 Rn. 2; vom 17. September 1996 - 1 StR 264/96, bei Kusch, NStZ 1997, 376, 379 Nr. 19). - BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Gegenvorstellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Diese ist nicht statthaft, weil Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO - auch in Verbindung mit § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271) - grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 14. Juli 2021 - 6 StR 220/21). - BGH, 14.07.2021 - 6 StR 220/21
Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO …
Diese ist nicht statthaft, weil Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 ? 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 4. April 2006 ? 5 StR 514/04, wistra 2006, 271). - BGH, 16.03.2021 - 4 StR 311/20
Ausnahme in der Kostentragungspflicht für minderjährige Nebenkläger i.R.d. …
Die Gegenvorstellung ist schon nicht statthaft, da Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 ? 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 4. April 2006 ? 5 StR 514/04, wistra 2006, 271). - KG, 30.03.2022 - 121 Ss 110/21
Folgen der Zustellung eines Urteilsentwurfs
Rechtsprechung
BGH, 19.07.2016 - 4 StR 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Kompensation der nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenen Verfahrensverzögerung; Erklärung eines angemessenen Teils der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt
- ra.de
- rechtsportal.de
Kompensation der nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenen Verfahrensverzögerung; Erklärung eines angemessenen Teils der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
Kompensation der nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenen Verfahrensverzögerung; Erklärung eines angemessenen Teils der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überlanges Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- LG Bochum, 03.11.2014 - 1 KLs 4/14
- BGH, 24.03.2015 - 4 StR 24/15
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15
- BGH, 19.07.2016 - 4 StR 24/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 129
Rechtsprechung
BGH, 24.03.2015 - 4 StR 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
Darstellungsmängel bei der Beweiswürdigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 73c StGB
- Wolters Kluwer
Darstellungsmängel des Urteils hinsichtlich der Feststellungen i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 73c
Darstellungsmängel des Urteils hinsichtlich der Feststellungen i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 03.11.2014 - 1 KLs 4/14
- BGH, 24.03.2015 - 4 StR 24/15
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15
- BGH, 19.07.2016 - 4 StR 24/15