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   BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20   

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BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20 (https://dejure.org/2020,48995)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - 4 StR 240/20 (https://dejure.org/2020,48995)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 (https://dejure.org/2020,48995)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 239a Abs. 1 StGB; § 315b StGB; § 315c Abs. 1 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im Zweipersonenverhältnis: Sich-bemächtigen); Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Pervertierung des Fahrzeuges innerhalb des fließenden Verkehrs); Gefährdung des Straßenverkehrs (Beinahe-Unfall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 239a Abs. 1 StGB, §§ 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 253 Abs. 1 StGB, § 239a StGB, § 253 Abs. 1, §§ 255, § 250 Abs. 1 StGB, § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) und f) StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315c Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB, § 18 StVO, § 315b StGB, § 305a StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs u.a.; Tragfähige Belegung des subjektiven Tatbestandes

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a.: Subjektiver Tatbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1
    Revision gegen eine Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs u.a.; Tragfähige Belegung des subjektiven Tatbestandes

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung - durch falsches Fahren beim Überholen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpresserische Menschenraub - und der Vorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Flucht vor der Polizei - als vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 140
  • StV 2021, 500 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 4 StR 188/15, StV 2016, 286, 287; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).

    Dass die Zeugin D. dem Angeklagten - ähnlich der Sachverhaltskonstellation, die dem Beschluss des Senats vom 30. Juni 2015 - 4 StR 188/15 (NZV 2016, 345) zugrunde lag und auf die sich das Landgericht im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung ausdrücklich bezieht - mit ihrem Dienstfahrzeug entgegenkam, um seine weitere Fluchtfahrt zu unterbinden und der Angeklagte annahm, seine weitere Fluchtfahrt werde durch das Dienstfahrzeug verhindert und er müsse seine Weiterfahrt erzwingen, ist weder festgestellt noch liegt dies nahe.

  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang dergestalt hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sich-bemächtigen 5).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Dies setzt voraus, dass sich nach der Vorstellung des Täters die Bemächtigungssituation in gewissem Umfang stabilisieren und neben den Nötigungsmitteln des § 253 Abs. 1 StGB eigenständige Bedeutung für die Durchsetzung der erpresserischen Forderung erlangen werde (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448, 449).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Dies setzt voraus, dass sich nach der Vorstellung des Täters die Bemächtigungssituation in gewissem Umfang stabilisieren und neben den Nötigungsmitteln des § 253 Abs. 1 StGB eigenständige Bedeutung für die Durchsetzung der erpresserischen Forderung erlangen werde (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448, 449).
  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer oder

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    a) Eine vollendete Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18 Rn. 5; vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 Rn. 5).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17, insoweit nicht abgedruckt in StV 2018, 429; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216).
  • BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13

    Erpressung (Tateinheit bei mehreren Angriffen auf die Willensfreiheit: rechtliche

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang dergestalt hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sich-bemächtigen 5).
  • BGH, 23.11.2006 - 3 StR 366/06

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Unausweichlichkeit)

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Da zur subjektiven Tatseite des § 239a StGB weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, ändert der Senat den Schuldspruch ab und fasst die Urteilsformel klarstellend neu; die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist als besonders schwere räuberische Erpressung zu bezeichnen, damit der gegenüber der milderen Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB höhere Unrechtsgehalt deutlich wird (BGH, Urteil vom 23. November 2006 - 3 StR 366/06, NStZ-RR 2007, 77).
  • BGH, 08.04.2005 - 2 StR 111/05

    Erpresserischer Menschenraub (funktionaler Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang dergestalt hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sich-bemächtigen 5).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
    a) Eine vollendete Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18 Rn. 5; vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 Rn. 5).
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06

    Tateinheit zwischen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem

  • BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr

  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26, vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).

    Insoweit kommt § 315c StGB eine "Sperrwirkung" zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).

  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).

    Die Urteilsgründe schließen aber ungeachtet der Feststellungen zu den beengten räumlichen Verhältnissen am Tatort schon nicht aus, dass er trotz der Öffnung der Tür - was mit seinem festgestellten bedingten Körperverletzungsvorsatz vereinbar ist - bis zuletzt ein kollisionsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs für möglich hielt und anstrebte, er also den Verkehrsvorgang für sein Fortkommen nicht pervertierte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 29; Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).

  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Demgegenüber wird ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr von § 315b StGB - insoweit ohne Beschränkung auf einen entsprechenden Katalog - dann erfasst, wenn es sich dabei um einen bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht handelt und das Fahrzeug darüber hinaus mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 236 f.; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 8, BGHSt 41, 231, 233 f.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 Rn. 5, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).

    c) Diesem Verständnis stehen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, die einen verkehrsfeindlichen Inneneingriff dahin umschreiben, dass ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt (vgl. Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22 Rn. 31).

  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 244/21

    Mord (Eventualvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, Gesamtschau,

    Der aufgezeigte Rechtsfehler entzieht zugleich dem bedingten Schädigungsvorsatz des Angeklagten im Rahmen von § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN) die Grundlage.
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