Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.2021

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   BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20   

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https://dejure.org/2020,40216
BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2020,40216)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2020,40216)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2020,40216)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Usschluss eines Richters von der Mitwirkung an dem Revisionsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Selbstanzeige einer Richterin des Revisionsgerichts wegen Befangenheitsbesorgnis: Ehe mit dem Nebenklagevertreter im Adhäsionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines Richters von der Mitwirkung an dem Revisionsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafprozess: Wenn Richter und Prozessbeteiligter verheiratet sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 176
  • StV 2021, 770 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 25.08.1999 - 2 U 755/99

    Anspruch auf Untersagung von Internetwerbung für Sportwetten; Unmittelbare

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20
    Im Zivilverfahren ist anerkannt, dass bei einem Richter, der Ehegatte eines Prozessbevollmächtigten ist, regelmäßig von einer Besorgnis der Befangenheit auszugehen ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 5. November 2003 - 7 U 218/01, OLGR Rostock 2005, 35; OLG Jena, Urteil vom 25. August 1999 - 2 U 755/99, OLGR Jena 2000, 76).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20
    Der ihr zu Grunde liegende Adhäsionsantrag, dessen Wirksamkeit auch der Revisionssenat von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18, Rn. 29), wurde von dem Nebenklagevertreter am 29. Oktober 2019 angebracht.
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20
    Maßstab für die Beurteilung, ob Grund zu der Annahme besteht, dass der betreffende Richter gegenüber dem Beschuldigten eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann, ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578).
  • OLG Rostock, 05.11.2003 - 7 U 218/01

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20
    Im Zivilverfahren ist anerkannt, dass bei einem Richter, der Ehegatte eines Prozessbevollmächtigten ist, regelmäßig von einer Besorgnis der Befangenheit auszugehen ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 5. November 2003 - 7 U 218/01, OLGR Rostock 2005, 35; OLG Jena, Urteil vom 25. August 1999 - 2 U 755/99, OLGR Jena 2000, 76).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1173
BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2021,1173)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2021,1173)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2021,1173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    §§ 74, 109 Abs. 2 JGG, §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 472a Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes; Das Verbot, einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist, gilt auch im Adhäsionsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 308 Abs. 1
    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes; Das Verbot, einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist, gilt auch im Adhäsionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 143/20

    Adhäsionsverfahren (Anwendbarkeit des Grundsatzes ne ultra petita)

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20
    Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 1 StR 143/20, Rn. 3; Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 StR 251/93).
  • BGH, 16.06.1993 - 2 StR 251/93

    Verbot einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20
    Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 1 StR 143/20, Rn. 3; Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 StR 251/93).
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