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BGH, 22.07.1971 - 4 StR 249/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geltung des In dubio pro reo - Grundsatzes
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 249/71
Zwar ist eine wahlweise Verurteilung wegen Raubes und räuberischer Erpressung möglich (BGHSt 5, 281 [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53]). - BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66
Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei - …
Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 249/71
Wer in Wirklichkeit einen Diebstahl begangen hat, könnte sich mit Recht ungerechtfertigt bemakelt fühlen, wenn er, sei es auch nur wahlweise, zugleich wegen Erpressung, hier sogar wegen räuberischer Erpressung, verurteilt würde (vgl. BGHSt 21, 152 ff [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66]). - BGH, 28.01.1969 - 1 StR 540/68
Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 249/71
Denn faßt der Täter den Entschluß zur Wegnahme erst zu einem Zeitpunkt, in dem die Gewaltanwendung abgeschlossen ist, und ist ihm die Wegnahme dann ohne weitere Gewaltanwendung möglich, so ist die Gewalt nicht zum Zwecke der Wegnahme angewendet worden, wie dies § 249 StGB voraussetzt (OGHSt 3, 113; BGH NJW 1969, 619;… Schönke-Schröder 15. Aufl. § 249 Rdn. 6;… LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10 m.w. Hinweisen: ausdrücklich für den Fall, daß der Täter sein Opfer mit anderer Zielrichtung bewußtlos geschlagen hat und sich jetzt zur Wegnahme entschließt).
- BGH, 07.02.2018 - 2 StR 545/17
Stufenverhältnis und Wahlfeststellung (räuberische Erpressung und Diebstahl: kein …
Diese Verletzung eines anderen Rechtsguts steht der Annahme einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1971 - 4 StR 249/71, DRiZ 1972, 30, 31; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 Ss 62/07, NStZ-RR 2008, 143).