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   BGH, 07.03.2006 - 4 StR 25/06   

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https://dejure.org/2006,6422
BGH, 07.03.2006 - 4 StR 25/06 (https://dejure.org/2006,6422)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2006 - 4 StR 25/06 (https://dejure.org/2006,6422)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2006 - 4 StR 25/06 (https://dejure.org/2006,6422)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 4 StR 25/06
    Der nur den Schuldspruch wegen versuchten Mordes betreffende Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Urteils insgesamt, auch soweit der Angeklagte - rechtsfehlerfrei - des tateinheitlich verwirklichten versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig befunden worden ist (BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 4 StR 25/06
    Das Landgericht hat in seine Wertung insbesondere nicht alle nahe liegenden objektiven und subjektiven Umstände einbezogen, die die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes in Frage stellen könnten (vgl. BGH DAR 1999, 464 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 - Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).

    Diese Prüfung hat stets einzelfallbezogen zu erfolgen und lässt eine generalisierende Betrachtung - etwa in Gestalt von Rechts- oder Erfahrungssätzen, denen zufolge bei einem bestimmten Personenkreis oder einer bestimmten Vorgehensweise grundsätzlich eine vorsätzliche Tatbegehung zu bejahen oder zu verneinen sei - nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, aaO, 669 f.; Beschlüsse vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446; vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369, 370; LK-StGB/Vogel, aaO, § 15 Rn. 67; vgl. auch zur geringen Bedeutung allgemeiner statistischer Aussagen im Rahmen von Prognoseentscheidungen BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).

  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 - Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 - Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22

    Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bedingter

    Die Frage der Gefährlichkeit der Handlung und ihrer Aussagekraft für das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes des Handelnden kann auch nicht allgemein, sondern nur nach den Besonderheiten des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
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