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   BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18   

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https://dejure.org/2018,22428
BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18 (https://dejure.org/2018,22428)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2018 - 4 StR 25/18 (https://dejure.org/2018,22428)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 4 StR 25/18 (https://dejure.org/2018,22428)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 145a Satz 1 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Erforderliche gerichtliche Feststellungen zu der für einen Schuldspruch erforderlichen Gefährdung des Zwecks der Maßregel

  • rewis.io

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Begriff der Gefährdung des Maßregelzwecks; einmalige Missachtung der Weisung, sich einem Drogenscreening zu unterziehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 145a S. 1
    Verurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Erforderliche gerichtliche Feststellungen zu der für einen Schuldspruch erforderlichen Gefährdung des Zwecks der Maßregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 309
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18
    Dies ist dann der Fall, wenn sich dadurch die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 StR 31/17, StraFo 2017, 512; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72, 75; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277, 278).

    Ob und inwieweit die einmalige Missachtung einer Weisung, sich einem Drogenscreening zu unterziehen, die Gefahr weiterer Straftaten erhöht, kann nur mit Blick auf das übrige Verhalten des Täters beantwortet werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72, 75).

    Dabei wird hinsichtlich der Weisung, ein Drogenscreening vorzulegen, näher als bisher darauf einzugehen sein, ob die sich aus dem Bestimmtheitsgrundsatz ergebenden Anforderungen erfüllt sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StV 2017, 36; Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, Rn. 4 insofern nicht abgedruckt in BGHSt 58, 136; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 Rn. 18 (Meldeweisung); Roggenbuck in: LK-StGB, 12. Aufl., § 145a Rn. 8 ff.).

  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18
    Ein Weisungsverstoß unterfällt nur dann dem objektiven Tatbestand des § 145a Satz 1 StGB, wenn die fragliche Weisung rechtsfehlerfrei ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StV 2017, 36; Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136 mwN).

    Dabei wird hinsichtlich der Weisung, ein Drogenscreening vorzulegen, näher als bisher darauf einzugehen sein, ob die sich aus dem Bestimmtheitsgrundsatz ergebenden Anforderungen erfüllt sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StV 2017, 36; Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, Rn. 4 insofern nicht abgedruckt in BGHSt 58, 136; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 Rn. 18 (Meldeweisung); Roggenbuck in: LK-StGB, 12. Aufl., § 145a Rn. 8 ff.).

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18
    Ein Weisungsverstoß unterfällt nur dann dem objektiven Tatbestand des § 145a Satz 1 StGB, wenn die fragliche Weisung rechtsfehlerfrei ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StV 2017, 36; Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136 mwN).

    Dabei wird hinsichtlich der Weisung, ein Drogenscreening vorzulegen, näher als bisher darauf einzugehen sein, ob die sich aus dem Bestimmtheitsgrundsatz ergebenden Anforderungen erfüllt sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StV 2017, 36; Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, Rn. 4 insofern nicht abgedruckt in BGHSt 58, 136; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 Rn. 18 (Meldeweisung); Roggenbuck in: LK-StGB, 12. Aufl., § 145a Rn. 8 ff.).

  • BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18
    Dies ist dann der Fall, wenn sich dadurch die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 StR 31/17, StraFo 2017, 512; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72, 75; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277, 278).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18
    In Bezug auf die Abstinenzweisung wird sich der neue Tatrichter mit der Frage zu befassen haben, ob bei ihrer Erteilung gegenüber dem psychisch kranken Angeklagten der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12, NJW 2016, 2170 mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift:

    Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18
    Dies ist in den Urteilsgründen vollständig darzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18
    Dies ist dann der Fall, wenn sich dadurch die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 StR 31/17, StraFo 2017, 512; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72, 75; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277, 278).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Ein Weisungsverstoß unterfällt nämlich nur dann dem objektiven Tatbestand des § 145a Satz 1 StGB, wenn die fragliche Weisung rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschluss vom 19.06.2018 - 4 StR 25/18 = NStZ-RR 2018, 309 m.w.N.).

    Deshalb wird der neue Tatrichter bei der Prüfung der Frage, ob die erteilte Abstinenzweisung rechtmäßig war, auch die Verhältnismäßigkeit der Weisung zu prüfen haben (BGH, Beschluss vom 19.06.2018 - 4 StR 25/18 = NStZ-RR 2018, 309 m.w.N.).

    Dazu bedarf es eines am Einzelfall orientierten Wahrscheinlichkeitsurteils, das neben dem sonstigen Verhalten des Angeklagten auch die konkrete spezialpräventive Zielsetzung der verletzten Weisung in den Blick nimmt (BGH, Beschluss vom 19.06.2018 a.a.O.; LK/Roggenbruck StGB 12. Aufl. § 145a Rn. 18 ff.).

  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 590/19

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung:

    Schließlich ist auch die Feststellung des Landgerichts, durch den Konsum des Amphetamins sei jeweils die Gefahr entstanden, dass der Angeklagte weitere, insbesondere einschlägige Sexualstraftaten begehen werde, mithin eine Gefährdung des Maßregelzwecks eingetreten ist, nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 4 StR 25/18, NStZ-RR 2018, 309).
  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Dies ist in den Urteilsgründen vollständig darzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - Az.: 2 StR 512/15; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - Az.: 4 StR 25/18 -, Rn. 7 juris) und für das Revisionsgericht überprüfbar (OLG Dresden, a.a.O.).

    Dazu bedarf es eines am Einzelfall orientierten Wahrscheinlichkeitsurteils, das neben der konkreten spezialpräventiven Zielsetzung der verletzten Weisung auch das sonstige Verhalten des Angeklagten in den Blick nimmt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - Az.: 4 StR 25/18 -, Rn. 3 juris).

  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 200/23

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen Überlassen von BtM an

    Denn nach den insoweit lückenhaften Feststellungen kann nicht überprüft werden, ob durch den Weisungsverstoß eine Gefährdung des Maßregelzwecks eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 4 StR 25/18 Rn. 3; Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 StR 31/17 Rn. 2; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 76/18

    Rechtsmittelbeschränkung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der

    Rechtsfehlerhafte, insbesondere unverhältnismäßige oder gem. § 68 b Abs. 3 StGB für den Verurteilten unzumutbare Weisungen können die Strafbarkeit nach § 145a StGB nicht begründen (BGH, Beschluss vom 19. August 2015, Az. 5 StR 275/15, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018, Az. 4 StR 25/18, juris Rn. 7; OLG Dresden, a.a.O., juris Rn. 14).
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