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   BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11   

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https://dejure.org/2011,2484
BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11 (https://dejure.org/2011,2484)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - 4 StR 252/11 (https://dejure.org/2011,2484)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - 4 StR 252/11 (https://dejure.org/2011,2484)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 16 UWG; § 52 StGB
    Betrug (erforderliche Feststellungen für die Täuschungshandlung, den Irrtum und die Kausalität der Täuschung; erforderliche Vernehmung der vermeintlich im Einzelfall Getäuschten; Vorsatz; uneigentliches Organisationsdelikt); strafbare Werbung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Abgrenzung zwischen Tatmehrheit und Tateinheit im Sinne eines uneigentlichen Organisationsdelikts bei Einbindung in ein betrügerisches Geschäftskonzept; Beweiswürdigung hinsichtlich der Betrugsmerkmale

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Erfolgsabhängigkeit des Provisionsanspruches für die Verurteilung wegen Betruges durch Abschluss eines Seminarvertrags zur Verwirklichung eines Schneeballsystems

  • rewis.io

    Betrug: Abgrenzung zwischen Tatmehrheit und Tateinheit im Sinne eines uneigentlichen Organisationsdelikts bei Einbindung in ein betrügerisches Geschäftskonzept; Beweiswürdigung hinsichtlich der Betrugsmerkmale

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Abgrenzung zwischen Tatmehrheit und Tateinheit im Sinne eines uneigentlichen Organisationsdelikts bei Einbindung in ein betrügerisches Geschäftskonzept; Beweiswürdigung hinsichtlich der Betrugsmerkmale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1; UWG § 16 Abs. 2
    Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Erfolgsabhängigkeit des Provisionsanspruches für die Verurteilung wegen Betruges durch Abschluss eines Seminarvertrags zur Verwirklichung eines Schneeballsystems

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 91/09

    Schuldsprüche in Betrugsverfahren wegen Verkauf eines angeblichen Krebsmittels

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11
    Jedenfalls verbietet sich bei dieser Sachlage der Schluss von den Vorstellungen und Beweggründen der gehörten Zeugen auf diejenigen der übrigen Geschädigten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09, NStZ 2010, 88).

    Einzelakte einer Tatserie rechtlich zu einer Tat, auch nicht im Sinne eines sog. uneigentlichen Organisationsdelikts, zusammenzufassen (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09, NStZ 2010, 88, Tz. 14).

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07

    Tateinheit beim Betrug durch ein "Organisationsdelikt" (Tatmehrheit);

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11
    Die Tatbeiträge der Angeklagten erschöpften sich nicht im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07, wistra 2008, 181); vielmehr hat das Landgericht mit der Durchführung der Präsentationsveranstaltungen durch den Angeklagten R. und der Durchführung der Einzelgespräche wie der Beitreibung des Geldes durch die Angeklagten S., H. und W. für jeden Angeklagten individuelle, nur einzelne Taten fördernde Tatbeiträge festgestellt.
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08

    Konkurrenzen bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug (Tatmehrheit; Tateinheit; gesonderte

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11
    Im Übrigen wird der neue Tatrichter die Frage der Konkurrenzen für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11
    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des Urteils insgesamt, auch wenn die tateinheitliche Verurteilung wegen strafbarer Werbung nach § 16 Abs. 2 UWG an sich rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11
    Vielmehr sind die Taten - auch eine Verklammerung durch die einheitliche Tat der strafbaren Werbung nach § 16 Abs. 2 UWG (vgl. hierzu KG, NStZ-RR 2005, 26) kommt angesichts der im Vergleich zum Strafrahmen des § 263 StGB erheblich niedrigeren Strafandrohung nicht in Betracht (vgl. Fischer, a.a.O., vor § 52, Rn. 32) - den Angeklagten grundsätzlich als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen.
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Die Verneinung einer Bandenabrede durch den Tatrichter und auch die Nichtannahme eines - hier dann allerdings nahe liegenden - "uneigentlichen Organisationsdeliktes" (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 252/11 Rn. 12) mögen dazu führen, dass noch strengere Anforderungen an die Feststellung der konkreten Tatbeiträge eines jeden Angeklagten an den jeweiligen Taten zu stellen sind, sie führen aber nicht dazu, dass die vorher zu Recht (im Eröffnungsbeschluss) angenommene Einhaltung der Umgrenzungsfunktion entfällt.
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Es handelt sich um ein sog. uneigentliches Organisationsdelikt (vgl. BGH, Beschl. v. 26. August 2003 - 5 StR 145/03, NJW 2004, 375; Beschl. v. 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; Beschl. v. 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07, wistra 2008, 181; Beschl. v. 9. November 2011 - 4 StR 242/11, StraFo 2012, 72).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden:

    Anders als in Fällen, in denen sich der Tatbeitrag auf die Organisation und Aufrechterhaltung eines auf Betrug angelegten Geschäftsbetriebs beschränkt, liegt daher kein uneigentliches Organisationsdelikt vor (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09, NStZ 2010, 88, 89; BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 252/11, juris Rn. 12).
  • LG Hagen, 24.06.2013 - 46 KLs 300 Js 1873/10

    Pflegedienst-Leiterin bereicherte sich an Wachkoma-Patienten

    Die Taten E2 Angeklagten erschöpften sich auch nicht in dem Aufbau und E2 Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes und stellen sich somit nicht als sog. uneigentliches Organisationsdelikt und damit als insgesamt tateinheitlich dar (vgl. dazu BGH Beschluss vom 09.11.2011, 4 StR 252/11 sowie Beschluss vom 09.01.2008, 5 StR 572/07 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Zudem wäre das Verhalten des Verfolgten auch nach deutschem Recht jedenfalls nach den Grundsätzen des uneigentlichen Organisationsdelikts als strafbar anzusehen (vgl. hierzu Senat, Beschluss 08.11.2012,1 AK 19/12; BGHSt 49, 177; BGH wistra 2008, 261; StraFo 2012, 72).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Zudem wäre das Verhalten des Verfolgten auch nach deutschem Recht jedenfalls nach den Grundsätzen des uneigentlichen Organisationsdelikt als strafbar anzusehen (vgl. BGHSt 49, 177; BGH wistra 2008, 261; StraFo 2012, 72).
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