Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,440
BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91 (https://dejure.org/1991,440)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - 4 StR 252/91 (https://dejure.org/1991,440)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - 4 StR 252/91 (https://dejure.org/1991,440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

8500 Beweisanträge

§ 244 Abs. 3 StPO, Prozeßverschleppung, bei Rechtsmißbrauch durch den Angeklagten kann das Gericht anordnen, daß dieser nur noch über seinen Verteidiger Beweisanträge stellen darf

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Art. 25 GG; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 465 Abs. 2 S. 1 StPO; Art. 6 EMRK
    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des Beweisantragsrecht gegenüber dem Angeklagten (Missbrauch des Beweisantragsrechts; Stellung des Verteidigers im Strafprozess); Tätigkeit eines vom Gericht bestellten Sachverständigen im Ausland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantrag; Beweisaufnahme; Beweiserhebung; Bedeutungslosigkeit; Ungeeignetheit des Beweismittels; Prozessverschleppung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    MRK Art. 6; StPO § 244 Abs. 3, § 338 Nr. 8
    Antragstellung über Verteidiger bei rechtsmißbräuchlicher Ausübung des Beweisantragsrecht durch Angeklagten

Besprechungen u.ä.

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konfliktverteidigung, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; StV 2010, 423)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 111
  • NJW 1992, 1245
  • MDR 1992, 280
  • NStZ 1992, 140
  • BB 1992, 523
  • AnwBl 1992, 89
  • JR 1993, 169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Im Geschäftsverkehr ist nämlich anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt (sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt), nach der Verkehrsauffassung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, er sei zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und nach seiner Einschätzung auch in der Lage (BGHSt 15, 24, 26; BGH NJW 1954, 1414, 1415 (insoweit in BGHSt 6, 198 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 70; Lackner aaO Rdn. 32, 34; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 16 a; Maaß GA 1984, 264, 268).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).

    Da nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff der Wert eines Anspruchs nicht allein von seinem rechtlichen Bestand, sondern auch von seiner Realisierbarkeit abhängig ist, kann bei an sich ausgeglichenen Verträgen auch die fehlende Erfüllungsbereitschaft zu einem Minderwert der Leistung des Täters führen (BGHSt 15, 24, 27; Tenckhoff aaO 684).

    Sicherheiten, die nicht in den ausschließlichen Verfügungsbereich des Gläubigers überführt werden, sondern in der Hand des zahlungsunwilligen Schuldners verbleiben, machen die wegen des mangelnden Zahlungswillens des Schuldners an sich minderwertige Forderung nicht vollwertig, da ihre Realisierung vom guten Willen des Schuldners abhängt (BGHSt 15, 24, 28).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).

    Ob eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegt, ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung der Vermögenslage der Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluß zu ermitteln (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221).

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 250/88

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Hierüber hatte der Strafkammervorsitzende, der für die Feststellung des Verhinderungsfalles zuständig ist (BGHSt 35, 366, 370), nach pflichtgemäßem Ermessen (RGSt 30, 227, 229; Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 192 GVG Rdn. 14) zu entscheiden.

    Daß er dabei den Rechtsbegriff der "Verhinderung" verkannt oder gar willkürlich gehandelt hat (vgl. dazu BGHSt 35, 366, 373), ist nicht ersichtlich:.

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Im Geschäftsverkehr ist nämlich anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt (sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt), nach der Verkehrsauffassung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, er sei zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und nach seiner Einschätzung auch in der Lage (BGHSt 15, 24, 26; BGH NJW 1954, 1414, 1415 (insoweit in BGHSt 6, 198 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 70; Lackner aaO Rdn. 32, 34; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 16 a; Maaß GA 1984, 264, 268).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Deshalb haftet auch der Staat für Schadensverursachungen durch den Sachverständigen gemäß § 839 BGB nicht (BGHZ 59, 310; Wussow aaO S. 494).
  • BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66

    Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Ein Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO würde nur vorliegen, wenn sich der Tatrichter trotz dahin drängender Umstände die Frage des Vereidigungsverbotes nicht gestellt hätte oder sich solcher Umstände nicht bewußt gewesen wäre (BGHSt 21, 147, 148).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Ob eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegt, ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung der Vermögenslage der Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluß zu ermitteln (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78

    Wahrung der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Stellung von Beweisanträgen

  • KG, 10.05.1971 - 1 Ws 33/71

    Verhängung; Ordnungsgeld; Ordnungsgeldstrafe; Ladung; Angeklagter; Beweismittel;

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Unter diesen Umständen diente der isoliert betrachtet wahre Inhalt der Schreiben lediglich als "Fassade", um die von vornherein in betrügerischer Absicht angestrebte Zahlung nach außen hin als vertraglich geschuldet und damit als rechtmäßig erscheinen lassen zu können (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 - zum Betrug durch Täuschung über die Erfüllungswilligkeit bei Eingehung von Bau-Werkverträgen unter planmäßiger Berufung auf nach dem äußeren Sachverhalt zustehende werkvertragliche Rechte; insoweit in BGHSt 38, 111 = NJW 1992, 1245 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, Urkunden im Wege des Vorhalts in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Urt. vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, insoweit in BGHSt 38, 111 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Für andere Fälle des Missbrauchs prozessualer Befugnisse im Strafverfahren, die der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt hat, gilt - wie in jedem Prozess - das allgemeine Missbrauchsverbot (BGHSt 38, 111, 112 f.; BGH StV 2001, 100 f. und 101; KG JR 1971, 338 mit zust. Anm. Peters; Weber GA 1975, 289, 295; Fahl, Rechtsmissbrauch im Strafprozess S. 68 ff., 124 ff.; Niemöller StV 1996, 501 ff.; Fischer NStZ 1997, 212, 216 f.; Kudlich NStZ 1998, 588 ff.; Roxin in FS für Hanack S. 1, 19 f.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Einl. Rdn. 111; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 226 Rdn. 49; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 22 a).

    Diesem dogmatisch ohnehin wenig gewichtigen Argument ist entgegenzuhalten, dass seit der grundlegenden Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 38, 111 nunmehr fast 15 Jahre vergangen sind, ohne dass sich diese Befürchtung bestätigt hätte.

    Ein Missbrauch prozessualer Rechte ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (BGHSt 38, 111, 113).

    Im Übrigen hat sich die Rechtslage mit Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes in BGHSt 38, 111 ff. verändert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht