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   BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03   

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https://dejure.org/2003,10779
BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03 (https://dejure.org/2003,10779)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2003 - 4 StR 253/03 (https://dejure.org/2003,10779)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 4 StR 253/03 (https://dejure.org/2003,10779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehler der Beweiswürdigung bei sich gegenüberstehenden Aussagen; Anforderungen an die Vewertung einer Aussage bei nicht auszuschließender Unwahrheit; Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe)

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03
    Die Hinzuziehung eines geeigneten Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10, 18 und Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3, 4, 5) in der neuen Hauptverhandlung erscheint deshalb angeraten.
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91

    Abgrenzung von Mißbrauch Widerstandsunfähiger und Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03
    Die Hinzuziehung eines geeigneten Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10, 18 und Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3, 4, 5) in der neuen Hauptverhandlung erscheint deshalb angeraten.
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03
    Dann muß der Tatrichter regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im übrigen dennoch zu glauben (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03
    Dann muß der Tatrichter regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im übrigen dennoch zu glauben (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03
    Wenn wie hier Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Zwar ist in solchen Fällen eine sorgfältige Beweiswürdigung geboten; der Tatrichter ist aber aus Rechtsgründen nicht gehindert, auch aufgrund solcher Umstände in Teilen der Aussage des Belastungszeugen zu glauben, obwohl er ihr in anderen Teilen nicht folgt (allgemein hierzu: BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13; vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 253/03 jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2004 - 4 StR 582/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (sexueller Missbrauch; Würdigung der

    Sie ist nicht gehindert, die Glaubhaftigkeit der Angaben der A. hinsichtlich des Sachverhalts, der dem in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch zugrunde liegt, anders zu beurteilen als bisher (vgl. den Senatsbeschluß vom 29. Juli 2003 - 4 StR 253/03).
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