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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98   

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BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,3389)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1998 - 4 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,3389)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,3389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der Revisionbegründungsfrist bei der Möglichkeit mehrerer Verfahrensmängel - Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 636
  • StV 2000, 241
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Ob eine solche Umdeutung der Rüge überhaupt möglich ist, erscheint zweifelhaft, weil die Rechtsbeschwerde innerhalb der Rechtsbeschwerdefrist deutlich machen muss, welchen Verfahrensmangel sie geltend macht, wenn mehrere Verfahrensfehler in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Denn die Angriffsrichtung einer Rüge bemisst sich allein nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636; Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Kommen nach den von der Revision vorgetragenen Tatsachen mehrere Verfahrensmängel in Betracht, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird (vgl. zur Maßgeblichkeit der Angriffsrichtung einer Rüge BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94 mwN; Beschlüsse vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13 Rn. 14, NStZ 2014, 221, 222; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161 mwN und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Damit hat der Beschwerdeführer in der Revisionsbegründung die Angriffsrichtung der Rüge hinreichend deutlich bezeichnet und dargetan, welcher der nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen in Betracht kommenden Verfahrensmängel geltend gemacht wird (vgl. BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Die Klarstellung der Angriffsrichtung der Revisionsrügen wäre bereits innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636; weitere Nachweise bei Cirener, NStZ-RR 2014, 33, 34).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Die für den revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang allein maßgebliche Angriffsrichtung dieser Verfahrensrüge (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636 sowie jüngst BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, Tz. 19) geht indes nicht auf den in der fehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags liegenden Verfahrensmangel.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 2 RBs 1/21

    Unzulässigkeit des Vorab-Antrags auf gerichtliche Entscheidung für den Fall der

    Mit dieser neuen, erst nach Ablauf der einmonatigen Begründungsfrist vorgebrachten Angriffsrichtung ist der Zulassungsantrag unzulässig (vgl. BGH NStZ 1998, 636; NStZ 1999, 94; BayObLG NStZ-RR 2001, 217).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Kommen - wie hier - mehrere Verfahrensmängel in Betracht, muss vom Beschwerdeführer die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird (vgl. BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21

    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere

    Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, denn die Ausführungen zu ihrer Begründung lassen die Angriffsrichtung der Rüge nicht eindeutig erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, juris Rn. 55 mwN (insoweit in NJW 2016, 419 nicht abgedruckt); Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, juris Rn. 16 (insoweit in BGHSt 59, 292 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Kommen nach den vorgetragenen Tatsachen mehrere Verfahrensmängel in Betracht, ist vom Beschwerdeführer darzutun, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird, um somit die Angriffsrichtung der Rüge deutlich zu machen (BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94; Cirener/Sander JR 2006, 300).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16

    Beweisantrag (Entscheidung im Freibeweisverfahren)

  • OLG Köln, 22.12.2008 - 82 Ss OWi 93/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung des Einspruchs nach Entbindung

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 130/05

    Revisionsbegründung bei fehlerhafter Absprache im Strafverfahren -

  • BGH, 27.04.2016 - 4 StR 538/15

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beweiswürdigung

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   BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98   

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BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,12104)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1998 - 4 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,12104)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1998 - 4 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,12104)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98
    Eines vorherigen Hinweises auf die Rechtsauffassung des Senats zu der im Verwerfungsbeschluß erörterten Verfahrensrüge bedurfte es nicht, zumal der Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925 ; 1987, 2219) - ohnehin keiner Begründung bedarf.
  • BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Stellungnahmefrist im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98
    Eines vorherigen Hinweises auf die Rechtsauffassung des Senats zu der im Verwerfungsbeschluß erörterten Verfahrensrüge bedurfte es nicht, zumal der Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925 ; 1987, 2219) - ohnehin keiner Begründung bedarf.
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