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   BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20   

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https://dejure.org/2020,33850
BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20 (https://dejure.org/2020,33850)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2020 - 4 StR 256/20 (https://dejure.org/2020,33850)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 4 StR 256/20 (https://dejure.org/2020,33850)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 Satz 1 StGB; § 63 Satz 2 StGB; § 123 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 241 Abs. 1 StGB; § 337 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Erheblichkeitsschwelle, Bereich der niedrigschwelligen Kriminalität, tatrichterliche Darlegung der Gefahrenprognose); Revisionsgründe (Beruhen der Gefährlichkeitsprognose auf der fehlerhaften ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer Gefahrenprognose; Freispruch des Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anordnung bei nicht erheblichen Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63 S. 1, 2; StGB § 223 Abs. 1
    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer Gefahrenprognose; Freispruch des Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 10
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Gleiches gilt für eine Bedrohung (§ 241 Abs. 1 StGB), wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung aus der Sicht des Betroffenen nicht die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 359/16, StV 2017, 580, mwN).

    Die Erheblichkeit ist allerdings stets anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu würdigen (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 359/16, StV 2017, 580; Beschluss vom 22. Februar 2011 ? 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 mwN; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 2 BvR 64/14, BtPrax 2014, 221).

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB sind solche Taten, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden empfindlich bzw. schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, NStZ-RR 2017, 308; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Die Erheblichkeit ist allerdings stets anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu würdigen (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 359/16, StV 2017, 580; Beschluss vom 22. Februar 2011 ? 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 mwN; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 2 BvR 64/14, BtPrax 2014, 221).
  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Ebenfalls ist das Delikt des Hausfriedensbruchs (§ 123 Abs. 1 StGB) grundsätzlich der niedrigschwelligen Kriminalität zuzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 4 StR 614/08, wistra 2009, 231; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, BeckRS 2008, 06872).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    In jedem Fall bedarf es der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seines Vorlebens zur Begründung, dass auch künftig erhebliche Taten von ihm mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18; Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB sind solche Taten, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden empfindlich bzw. schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, NStZ-RR 2017, 308; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Wegen des Erfordernisses eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen den zu erwartenden Taten und dem Zustand des Täters sind Taten, die in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen, bei der Prüfung der Gefahrenprognose nicht ohne weiteres aussagekräftig (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 22.01.2009 - 4 StR 614/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstaten

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Ebenfalls ist das Delikt des Hausfriedensbruchs (§ 123 Abs. 1 StGB) grundsätzlich der niedrigschwelligen Kriminalität zuzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 4 StR 614/08, wistra 2009, 231; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, BeckRS 2008, 06872).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Wegen des Erfordernisses eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen den zu erwartenden Taten und dem Zustand des Täters sind Taten, die in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen, bei der Prüfung der Gefahrenprognose nicht ohne weiteres aussagekräftig (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
    Erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB sind solche Taten, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden empfindlich bzw. schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, NStZ-RR 2017, 308; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31).
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BVerfG, 02.07.2014 - 2 BvR 64/14

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht ziehen, wird er auch zu bedenken haben, dass frühere Verurteilungen des Angeklagten zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose nur dann herangezogen werden können, wenn sie ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten bzw. Angeklagten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20

    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 412/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat: Beweiswürdigung,

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 ? 4 StR 256/20 Rn. 15; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 267/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrprognose: Begründung,

    Die festgestellten Anlasstaten, aber auch andere dafür herangezogene Taten können die Gefahrenprognose nur dann stützen, wenn der gefährliche Zustand darin seinen Ausdruck findet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18; Urteil vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20 Rn. 15; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 23.02.2021 - 6 StR 20/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit der Anlasstat

    Zwar reichen "einfache' Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB, die nur mit geringer Gewaltanwendung verbunden sind und die Erheblichkeitsschwelle der tatbestandlich vorausgesetzten Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit nur unwesentlich überschreiten, grundsätzlich nicht aus (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20 Rn. 7 mwN).
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