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BGH, 03.05.1984 - 4 StR 266/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterbliebene Handlung - Verhinderung des Erfolgs - Vollendete Tat - Verurteilung - versuch
Papierfundstellen
- StV 1985, 229
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84
Teilnahme am Suizid
Daher kommt eine Bestrafung wegen versuchter Tötung, begangen durch das Unterlassen ärztlicher Hilfsmaßnahmen, in Betracht (vgl. BGHSt 14, 282 [284]; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1984 - 4 StR 266/84), und zwar nach § 212 StGB oder wenn die privilegierenden Voraussetzungen eines ausdrücklichen, ernstlichen und bestimmend wirkenden Verlangens des Opfers vorliegen - nach § 216 StGB (BGHSt 13, 162, 166). - BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdeliktes grundsätzlich anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; BGH VRS 13, 120, 123; BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1985, 229; vgl. auch RGSt 61, 360, 361). - BGH, 08.07.1987 - 2 StR 269/87
Haftungsbegründende Kausalität bei pflichtwidrigem Unterlassen einer gebotenen …
Die für die Verurteilung des Angeklagten erforderliche (vgl. BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; BGH NJW 1979, 1258; BGH StV 1985, 229 m. Anm. Schünemann) Überzeugung, daß sein Patient nicht zu den etwa 10% der nach einer Semikastration ohne Erfolg Bestrahlten gezählt hätte, gewinnt das Landgericht aus drei Umständen:.
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