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   BGH, 31.08.2017 - 4 StR 267/17   

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https://dejure.org/2017,41595
BGH, 31.08.2017 - 4 StR 267/17 (https://dejure.org/2017,41595)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2017 - 4 StR 267/17 (https://dejure.org/2017,41595)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2017 - 4 StR 267/17 (https://dejure.org/2017,41595)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 3 S 1 StPO
    Neues Strafurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht: Bezugnahme auf vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen betreffend den Strafausspruch

  • IWW

    § 406a Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Strafausspruchs; Neubemessung der Strafe für den Angeklagten auf der Grundlage eigener Feststellungen zu dessen persönlichen Verhältnissen

  • rewis.io

    Neues Strafurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht: Bezugnahme auf vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen betreffend den Strafausspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Strafausspruchs; Neubemessung der Strafe für den Angeklagten auf der Grundlage eigener Feststellungen zu dessen persönlichen Verhältnissen

  • rechtsportal.de

    StPO § 406a Abs. 3
    Aufhebung des Strafausspruchs; Neubemessung der Strafe für den Angeklagten auf der Grundlage eigener Feststellungen zu dessen persönlichen Verhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Bezugnahme auf vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen betreffend den Strafausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Neue Besen kehren gut/selbst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 267/17
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich daran, dass die nicht angefochtene Entscheidung über den Adhäsionsantrag von der Aufhebung des Urteils im Übrigen unberührt bleibt, durch die mit dem Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 erfolgte, lediglich redaktionelle Änderung des § 406a Abs. 3 StPO nichts geändert (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97 f.; SSW-StPO/Schöch, 2. Aufl., § 406a Rn. 7).
  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 467/03

    Aufhebung des Strafausspruches wegen unzulässiger Bezugnahme auf aufgehobene

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 267/17
    Vielmehr hätte das Landgericht insoweit umfassende eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, StraFo 2004, 211 mwN).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 504/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verhältnis und Abgrenzung von

    Das Landgericht wäre gehalten gewesen, umfassende eigene Feststellungen zu treffen und diese in den Urteilsgründen niederzulegen (vgl. Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 267/17; st. Rspr.).
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