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   BGH, 11.06.1965 - 4 StR 276/65   

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https://dejure.org/1965,3529
BGH, 11.06.1965 - 4 StR 276/65 (https://dejure.org/1965,3529)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1965 - 4 StR 276/65 (https://dejure.org/1965,3529)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1965 - 4 StR 276/65 (https://dejure.org/1965,3529)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Überfall auf einen Uhrmachermeister - Voraussetzungen für die Bestrafung wegen Raubes - Ausübung des Gewahrsams

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Geschädigte aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage gewesen wäre, die Sachherrschaft seinem Willen gemäß auszuüben, was nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BGH, Urteile vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53, LM § 242 StGB Nr. 11 und vom 11. Juni 1965 - 4 StR 276/65, GA 1966, 244; Beschluss vom 8. März 1988 - 5 StR 532/87, NStZ 1988, 270; OLG Köln, Urteil vom 20. März 1973 - Ss 279/72, MDR 1973, 866 f.), sind nicht ersichtlich und liegen nach der anschließenden Verfolgung auch fern.
  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 317/65

    Verfahrenshindernis durch Verzicht auf das Stellen eines Strafantrags -

    Der Verletzte J. verlor den Gewahrsam an seiner Geldbörse nämlich sogleich, als sie ihm von einer der ihn umringenden und ihn festhaltenden Personen abgenommen wurde; in diesen Augenblick hatte er trotz der räumlichen Nähe des Gegenstandes jede Möglichkeit verloren, eine Sachherrschaft über die Geldbörse auszuüben und konnte sie nur noch gewaltsam und unter Überwindung eines bedeutenden Widerstandes zurückgewinnen (RGSt 66, 394, 396; BGH LM StGB § 242 Nr. 11; Urt. vom 11. Juni 1965 - 4 StR 276/65).
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