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   BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02   

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BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02 (https://dejure.org/2002,4656)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2002 - 4 StR 279/02 (https://dejure.org/2002,4656)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2002 - 4 StR 279/02 (https://dejure.org/2002,4656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 40
  • StV 2003, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.1989 - 1 StR 792/88

    Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs bei zwar fehlender Möglichkeit zur

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
    Das Landgericht verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls solche Versuche nicht fehlgeschlagen sind, bei denen der Täter die Tat zwar nicht mehr planmäßig ausführen, sie aber, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereit stehenden Mitteln vollenden kann (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.; 39, 221, 228; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2 und 5).

    Auch im Fall der Wegnahme des Geldes unter Ausnutzung der vorausgegangenen Nötigung der Postangestellten hätte entgegen der Auffassung des Landgerichts ein einheitlicher Lebensvorgang und nur eine Tat im Rechtssinne vorgelegen (vgl. BGHSt 14, 386, 390; 34, 53, 57; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2).

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
    Das Landgericht verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls solche Versuche nicht fehlgeschlagen sind, bei denen der Täter die Tat zwar nicht mehr planmäßig ausführen, sie aber, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereit stehenden Mitteln vollenden kann (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.; 39, 221, 228; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2 und 5).

    Auch im Fall der Wegnahme des Geldes unter Ausnutzung der vorausgegangenen Nötigung der Postangestellten hätte entgegen der Auffassung des Landgerichts ein einheitlicher Lebensvorgang und nur eine Tat im Rechtssinne vorgelegen (vgl. BGHSt 14, 386, 390; 34, 53, 57; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2).

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
    Das Landgericht verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls solche Versuche nicht fehlgeschlagen sind, bei denen der Täter die Tat zwar nicht mehr planmäßig ausführen, sie aber, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereit stehenden Mitteln vollenden kann (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.; 39, 221, 228; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2 und 5).

    Auch im Fall der Wegnahme des Geldes unter Ausnutzung der vorausgegangenen Nötigung der Postangestellten hätte entgegen der Auffassung des Landgerichts ein einheitlicher Lebensvorgang und nur eine Tat im Rechtssinne vorgelegen (vgl. BGHSt 14, 386, 390; 34, 53, 57; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2).

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
    Auch im Fall der Wegnahme des Geldes unter Ausnutzung der vorausgegangenen Nötigung der Postangestellten hätte entgegen der Auffassung des Landgerichts ein einheitlicher Lebensvorgang und nur eine Tat im Rechtssinne vorgelegen (vgl. BGHSt 14, 386, 390; 34, 53, 57; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
    Das Landgericht verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls solche Versuche nicht fehlgeschlagen sind, bei denen der Täter die Tat zwar nicht mehr planmäßig ausführen, sie aber, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereit stehenden Mitteln vollenden kann (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.; 39, 221, 228; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2 und 5).
  • BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
    Das Landgericht verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls solche Versuche nicht fehlgeschlagen sind, bei denen der Täter die Tat zwar nicht mehr planmäßig ausführen, sie aber, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereit stehenden Mitteln vollenden kann (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.; 39, 221, 228; 41, 368, 369; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2 und 5).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters,

    Hält der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des angestrebten Erfolgs zwar zunächst für möglich, erkennt er aber unmittelbar darauf, dass er sich geirrt hat, so erlangt die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung für den "Rücktrittshorizont" maßgebliche Bedeutung mit der Folge, dass der Täter, dessen Handlungsmöglichkeiten unverändert fortbestehen, durch Abstandnahme von weiteren Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung zurücktreten kann (sog. Korrektur des Rücktrittshorizonts, BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224; Senatsbeschluss vom 5. September 2002 - 4 StR 279/02, NStZ-RR 2003, 40).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    War der Angeklagte aber noch Herr seiner Entschlüsse, hielt er die Ausführung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Angeklagte aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah (vgl. BGH StV 1993, 189; StV 2003, 217, jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 362/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Möglichkeit zur

    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder anderen zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 35, 90, 94; BGH StraFo 2001, 68; BGH NStZ-RR 2003, 40).
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