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   BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94   

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https://dejure.org/1994,3618
BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,3618)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1994 - 4 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,3618)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 4 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,3618)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet ein Blutalkoholwert ab 2, 00 o/oo auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 16).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet ein Blutalkoholwert ab 2, 00 o/oo auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 16).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet ein Blutalkoholwert ab 2, 00 o/oo auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 16).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

    Bei einem solchen Wert liegt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens nahe (vgl. BGHSt 37, 231, 235 und 43, 66 ff.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 15, 30, 31 und 34).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Eine solche Alkoholisierung ist bereits für sich genommen ein Umstand, der auf eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB hindeutet (vgl. BGHSt 37, 231, 234 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 117/90]; BGHR StGB § 21, Blutalkoholkonzentration 30).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Nach Auffassung des Landgerichts spricht bei dem Angeklagten D. trotz des "relativ hohen Wertes" von 2, 21 %o "das gesamte Verhalten des Angeklagten gegen eine erhebliche Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit." Der Angeklagte sei in der Lage gewesen, ein Kraftfahrzeug "über weite Strecken auf der Autobahn zu lenken, ohne daß es zu Auffälligkeiten kam," Auch sein Vorgehen bei Ausführung der Taten (gezieltes Ansprechen der Tatopfer, Vortäuschen einer Polizeikontrolle) sowie sein unauffälliges Auftreten nach der Festnahme sprächen "eindeutig gegen eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit." Dies läßt besorgen, daß das Landgericht nicht hinreichend bedacht hat, daß bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 2, 0 %o eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB naheliegt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30 m.N.) und daß ein ungestörtes Leistungsverhalten nicht ohne weiteres geeignet ist, die durch eine solche Blutalkoholkonzentration begründete Vermutung auszuräumen.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

    Das vom Landgericht aufgrund von "Motorik, Sprache und Denkverlauf" festgestellte Leistungsverhalten des Angeklagten gibt keinen hinreichenden Hinweis auf den Grad der Alkoholisierung im Zeitpunkt der Tat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30 m.w.H.).
  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96

    Fehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen zweier selbständiger Taten - Erhebliche

    Anders als das Landgericht meint (UA S. 24), ist nach gesicherter medizinischer Erfahrung allein aufgrund der - durch die zeitnahe Blutprobe belegten - Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 5 %o zum Zeitpunkt des Mordes bei Anwendung des Zweifelsatzes eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 21, 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.03.1995 - 2 StR 21/95

    Tötungsdelikt - Totschlag - Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    b) Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30).
  • BGH, 28.02.1996 - 2 StR 581/95

    Voraussetzungen für die Annahme des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) im Hinblick auf

    Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil, das allein auf das Leistungsverhalten des Angeklagten abstellt, nicht gerecht, zumal ein alkoholgewöhnter Täter wie der Angeklagte sich im Rausch meist noch äußerlich geordnet zeigen kann (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 11, 15, 30).
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