Rechtsprechung
BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88 |
Zufällige Polizeikontrolle
§ 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser noch nicht beendet ist
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist - Beendigung des Diebstahls ist der letztmögliche Zeitpunkt für die Verwirklichung des Tatbestands des räuberischen Diebstahls - Keine gefestigte Sachherrschaft, ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur räuberischen Diebstahl nach Beendigung des Diebstahls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87
Beendigung des Diebstahls
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).Ein Diebstahl ist abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert hat (BGHSt 8, 390, 391; 20, 194, 196; BGHR StGB § 252 frische Tat 2;… Heimann-Trosien in LK StGB 9, Aufl. § 242 Rdn. 80).
- BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86
Strafrechtliche Einordnung der Sicherung von durch einen vorangegangenen …
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2). - BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78
Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen', …
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 28, 224;… BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).
- BGH, 11.12.1986 - 4 StR 676/86
Beendigung des Diebstahls ist letzter möglicher Zeitpunkt für die Verwirklichung …
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Die Beendigung des Diebstahls ist der letztmögliche Zeitpunkt für die Verwirklichung des Tatbestands des § 252 StGB (BGHR StGB § 252 Besitzerhaltungsabsicht 3). - BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Ein Diebstahl ist abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert hat (BGHSt 8, 390, 391; 20, 194, 196;… BGHR StGB § 252 frische Tat 2;… Heimann-Trosien in LK StGB 9, Aufl. § 242 Rdn. 80). - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw. …
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Ein Diebstahl ist abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert hat (BGHSt 8, 390, 391; 20, 194, 196;… BGHR StGB § 252 frische Tat 2;… Heimann-Trosien in LK StGB 9, Aufl. § 242 Rdn. 80). - BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und …
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Das gleiche gilt, solange der Täter einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren - wenn also auf dem Parkplatz vor dem Geschäft die Beute mit Nötigungsmitteln verteidigt wird (BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84). - BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68
Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen …
Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 28, 224;… BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).
- BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16
Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei …
Maßgebende Kriterien sind, ob sich der Täter noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder noch direkte Eingriffsmöglichkeiten von diesem oder einem dritten Beobachter - gegebenenfalls in der Form der Nacheile - vorhanden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 5 StR 395/14, BGHR StGB § 252 Frische Tat 5; Beschlüsse vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31; vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, 638). - BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; …
Wann eine ausreichende Sicherung der Beute erreicht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHSt 28, 224, 229; BGHR StGB § 252 frische Tat 2, 3).Das wird zwar in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter seine Absicht, sich alsbald mit der Beute zu entfernen, noch nicht verwirklicht hat, sondern sich z. B. auf dem Tatgrundstück, also im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen, befindet (…BGHR StGB § 252 frische Tat 2), oder solange der Täter aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGHR StGB § 252 frische Tat 3).
- BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
Beendigung beim Diebstahl; Tatfrische beim räuberischen Diebstahl
Er befand sich aber noch immer in Sichtweite der ihn sofort verfolgenden Inhaberin und war mithin - worauf das Landgericht richtigerweise abgestellt hat - einem erhöhten Risiko ausgesetzt, die Beute infolge der Nacheile wieder herausgeben zu müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 StR 97/87, BGHR StGB § 252 Frische Tat 2; Beschluss vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; siehe auch BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
- OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht
Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHR StGB § 252 frische Tat 3 (Gründe); BGHSt 22, 227, 230; 28, 224;… BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2). - BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89
Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub; …
Daß in diesem Zeitpunkt noch irgendwelche direkten Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. BGHR StGB § 252 frische Tat 3), ist auszuschließen. - BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97
Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Anforderungen an die Tatvollendung
Ebenso wie beim Diebstahl (vgl. BGHR StGB § 252 frische Tat 2, 3) ist die Tat beim Raub erst dann beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert hat (BGHSt 20, 194, 196).