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   BGH, 20.06.1996 - 4 StR 281/96   

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https://dejure.org/1996,3153
BGH, 20.06.1996 - 4 StR 281/96 (https://dejure.org/1996,3153)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 4 StR 281/96 (https://dejure.org/1996,3153)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 4 StR 281/96 (https://dejure.org/1996,3153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung zweiter Sicherungsverwahrung - Keine zeitliche Begrenzung - Verhältnismäßigkeit - Beurteilung durch Tatrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62, § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 2
  • StV 1996, 544
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Die nach § 62 StGB vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitserwägungen erlangen erst bei der Festlegung des Maßstabes für die Beurteilung der Erheblichkeit der zu erwartenden hangbedingten Straftaten und der Bewertung der Gefährlichkeitsprognose in § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB eine zusätzliche eingrenzende Bedeutung (BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 305/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 1; Urteil vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79, NJW 1980, 1055 f.; vgl. auch Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 281/96, NStZ-RR 1997, 2 jeweils zur wiederholten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; LK-StGB/ Hanack, 11. Aufl., § 66 Rn. 168; SSW-StGB/Jehle, § 66 Rn. 34; Dessecker, Gefährlichkeit und Verhältnismäßigkeit, 2004, S. 373; Meier, Strafrechtliche Sanktionen, 3. Aufl., S. 237 f.).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Die Beurteilung der Schuld kann sich in diesem Fall nur nach psychodiagnostischen Kriterien richten (BGH NStZ-RR 1997, 2/1-6, 227; zu den Grenzen eines solchen Vorgehens bei sehr hohen Promillewerten vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97).
  • BGH, 31.07.1997 - 4 StR 339/97

    Formelle Voraussetzungen einer Sicherheitsverwahrung - Vereinbarkeit einer

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung kann darüberhinaus auch deswegen keinen Bestand haben, weil das Landgericht nicht geprüft hat, ob die Anordnung einer zweiten, unbefristeten Sicherungsverwahrung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu vereinbaren ist (vgl. BGH StV 1996, 544, 545; Tröndle StGB 48. Aufl. § 62 Rdn. 4).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    In Bezug auf die erneute Anordnung der Unterbringungen sowohl nach § 63 als auch nach § 66 StGB hat er indes darauf hingewiesen, dass neben den in solchen Fällen ohnehin - etwa zur Gefährlichkeit des Angeklagten - zu beachtenden Besonderheiten (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ 2002, 590/591; BGH NStZ-RR 2002, 331 ) auch zu prüfen sei, ob diese im Hinblick auf eine frühere Verhängung der Maßregel bzw. den zu erwartenden Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung den Grundsätzen des § 62 StGB entspreche (BGH NStZ-RR 1997, 2 ; 1998, 135; BGH StV 2000, 258 ).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer

    Solches war hier jedoch unerläßlich (vgl. BGH StV 1996, 541; NStZ-RR 1997, 2; NStZ-RR 1998, 135).
  • BGH, 31.07.1996 - 2 StR 325/96

    Strafrahmenbestimmung bei Strafrahmenverschiebungen - Einfluss der Aufhebung

    Es wird daher zu prüfen sein, ob bei Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände die Anordnung der zweiten Sicherungsverwahrung im Hinblick auf den zu erwartenden Widerruf der Aussetzung des Vollzugs der ersten Maßregel mit den Grundsätzen des § 62 StGB zu veinbaren ist (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juni 1996 - 4 StR 281/96 -).
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