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   BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20   

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https://dejure.org/2020,34620
BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20 (https://dejure.org/2020,34620)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - 4 StR 290/20 (https://dejure.org/2020,34620)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 (https://dejure.org/2020,34620)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 207 Abs. 1 StPO; § 225a StPO; § 355 StPO
    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des Verfahrens); Verweisung an das zuständige Gericht (Folge mangelnder sachlicher Zuständigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an einen Übernahmebeschluss eines höherrangigen Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Anforderungen an einen Übernahmebeschluss eines höherrangigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Übernahme des eröffneten AG-Verfahrens durch das LG: Muss durch ausdrücklichen Beschluss erfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 179
  • StV 2021, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
    Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).

    Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11

    Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht;

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
    Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).

    Eine Übernahmeentscheidung kann in einem Verbindungsbeschluss nur dann gesehen werden, wenn das Gericht seinen Willen zur Übernahme zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 ? 4 StR 270/20; vgl. zur Frage eines konkludenten Übernahmebeschlusses BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11 mwN).

  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
    b) Die Entscheidung des höheren Gerichts über die Übernahme gemäß § 225a StPO ergeht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251 mwN).
  • BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Besonders schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
    Eine Übernahmeentscheidung kann in einem Verbindungsbeschluss nur dann gesehen werden, wenn das Gericht seinen Willen zur Übernahme zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 ? 4 StR 270/20; vgl. zur Frage eines konkludenten Übernahmebeschlusses BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11 mwN).
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12

    Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
    Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
    Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11

    Mangelnder Übernahmebeschluss

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
    Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 360/20

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Anwendbarkeit bei

    Soweit sich aus der Senatsentscheidung vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 etwas anderes ergibt, hält der Senat nicht mehr daran fest.
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große

    Der Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst, aber nicht von allen Richtern unterschrieben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179, jeweils mwN).
  • BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21

    Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss,

    Das Argument, das Landgericht habe nicht in dem Bewusstsein gehandelt, über die Übernahme entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 14; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 Rn. 7 und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2), trägt in diesem Fall nicht.
  • BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das

    Dies führt - im Gegensatz zu anderen Prozesshindernissen - nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, sondern zu einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 21. Oktober 2020 ? 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179), hier das Amtsgericht Heinsberg.
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