Rechtsprechung
BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 207 Abs. 1 StPO; § 225a StPO; § 355 StPO
Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des Verfahrens); Verweisung an das zuständige Gericht (Folge mangelnder sachlicher Zuständigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an einen Übernahmebeschluss eines höherrangigen Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Anforderungen an einen Übernahmebeschluss eines höherrangigen Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Übernahme des eröffneten AG-Verfahrens durch das LG: Muss durch ausdrücklichen Beschluss erfolgen
Verfahrensgang
- LG Münster, 19.02.2020 - 260 Js 1051/19
- LG Münster, 19.02.2020 - 8 KLs 41/19
- BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 179
- StV 2021, 411
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
Übernahmebeschluss (Form)
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
- BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht; …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).Eine Übernahmeentscheidung kann in einem Verbindungsbeschluss nur dann gesehen werden, wenn das Gericht seinen Willen zur Übernahme zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 ? 4 StR 270/20; vgl. zur Frage eines konkludenten Übernahmebeschlusses BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11 mwN).
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
b) Die Entscheidung des höheren Gerichts über die Übernahme gemäß § 225a StPO ergeht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251 mwN).
- BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
Verwerfung der Revision als unbegründet; Besonders schwerer räuberischer …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Eine Übernahmeentscheidung kann in einem Verbindungsbeschluss nur dann gesehen werden, wenn das Gericht seinen Willen zur Übernahme zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 ? 4 StR 270/20; vgl. zur Frage eines konkludenten Übernahmebeschlusses BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11 mwN). - BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12
Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN). - BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN). - BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11
Mangelnder Übernahmebeschluss
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 360/20
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Anwendbarkeit bei …
Soweit sich aus der Senatsentscheidung vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 etwas anderes ergibt, hält der Senat nicht mehr daran fest. - BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große …
Der Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst, aber nicht von allen Richtern unterschrieben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179, jeweils mwN). - BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss, …
Das Argument, das Landgericht habe nicht in dem Bewusstsein gehandelt, über die Übernahme entscheiden zu können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 14; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 Rn. 7 …und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2), trägt in diesem Fall nicht. - BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das …
Dies führt - im Gegensatz zu anderen Prozesshindernissen - nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, sondern zu einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 21. Oktober 2020 ? 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179), hier das Amtsgericht Heinsberg.