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   BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14   

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https://dejure.org/2015,4567
BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14 (https://dejure.org/2015,4567)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - 4 StR 293/14 (https://dejure.org/2015,4567)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14 (https://dejure.org/2015,4567)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen; Anforderungen an den Ablehnungsbeschluss; Beruhen auf einem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss); tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen; revisionsrechtliche Kontrolle)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 6 StPO, § 337 StPO
    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bedeutungslosigkeit belastender Beweistatsachen

  • IWW

    § 308 Abs. 1 StGB, § 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 6 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Tatvorwurfs des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion

  • rewis.io

    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bedeutungslosigkeit belastender Beweistatsachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 308 Abs. 1
    Nachweis des Tatvorwurfs des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedeutungslose Indiztatsachen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 355
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Ist dies nicht der Fall, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung aber sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; Senat, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Ist dies nicht der Fall, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung aber sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; Senat, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung vielmehr namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 346/89

    Beweisführung bei Zeugenaussagen - Feststellung der Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Geht es um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, muss die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfassen und darlegen, warum dem Tatrichter die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen (BGH, Urteil vom 1. August 1989 - 1 StR 346/89, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 12 mwN).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Der lediglich gescheiterte Alibibeweis - bei dem die Lüge nicht erwiesen ist und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen - ist aber kein Beweisanzeichen für die Täterschaft (BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, NStZ 2004, 392, 394; vom 31. März 1999 - 5 StR 689/98, NStZ 1999, 423).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Denn das Landgericht hat die als bedeutungslos erachteten Indizien, die für die vorläufige Beweiswürdigung in den Ablehnungsbeschluss so einzustellen gewesen wären, als seien sie erwiesen, im Urteil im Ergebnis als bedeutungslos gewürdigt und den von der Beschwerdeführerin intendierten Schluss - aus anderen Gründen - gezogen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280 mwN).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Der lediglich gescheiterte Alibibeweis - bei dem die Lüge nicht erwiesen ist und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen - ist aber kein Beweisanzeichen für die Täterschaft (BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, NStZ 2004, 392, 394; vom 31. März 1999 - 5 StR 689/98, NStZ 1999, 423).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Legt der Tatrichter jedoch rechtsfehlerfrei dar, dass die in dem Beweisantrag behauptete Tatsache auch dann, wenn sie durch die beantragte Beweisaufnahme bewiesen würde, ihn nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen könnte, so ist er nicht verpflichtet, den beantragten Beweis zu erheben (BGH, Urteil vom 30. September 1987 - 2 StR 412/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13, NStZ 2014, 168, 169; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 144 jeweils mwN).
  • BGH, 17.12.2013 - 4 StR 374/13

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (fehlender Zusammenhang

  • BGH, 21.03.1990 - 2 StR 469/89

    Rechtmäßigkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung - Annahme besonderer Umstände

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 442/14

    Versäumung der Festsetzung der Tagessatzhöhe bei der Verhängung einer

  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

  • BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09

    Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen

  • BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13

    Strafverfahren: Beweiswürdigung bei Alibibehauptung; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 102/23

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Behauptung einer relevanten belastenden

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14 Rn. 11 mwN; KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 152 mwN).

    Geht es - wie vorliegend - um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, hat die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung zu erfassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 aaO; Urteil vom 1. August 1989 - 1 StR 346/89, juris Rn. 3).

  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Die für derartige Fälle formulierte zusätzliche Voraussetzung, dass die fragliche Beweistatsache im Urteil wie im Ablehnungsbeschluss weiterhin als bedeutungslos behandelt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 279, Rn. 9 bei juris; BGH NStZ 2015, 355, Rn. 14 bei juris), begründet vorliegend zudem einen eigenständigen Rechtsfehler des Urteils (siehe auch nachfolgend Ziff. 3), auf dem es beruht.
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des

    Legt der Tatrichter rechtsfehlerfrei dar, dass die in dem Beweisantrag behauptete Tatsache auch dann, wenn sie durch die beantragte Beweisaufnahme bewiesen würde, ihn nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen könnte, ist er nicht verpflichtet, den beantragten Beweis zu erheben (zum Ganzen hinsichtlich einer Revision der Staatsanwaltschaft: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356 mwN).

    Geht es um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, muss die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfassen und darlegen, warum dem Tatrichter die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356; vgl. insbesondere zu einem Beweisantrag des Nebenklägers ferner BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).

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