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   BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03   

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https://dejure.org/2003,4956
BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03 (https://dejure.org/2003,4956)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - 4 StR 296/03 (https://dejure.org/2003,4956)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - 4 StR 296/03 (https://dejure.org/2003,4956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall im Sinne von § 213 Strafgesetzbuch (StGB) bei wiederholter Tötung eines geborenen Säuglings durch die Mutter; Minder schwerer Fall der Kindstötung bei Tötung aus einer Affektsituation direkt nach der Geburt; Berücksichtigung der Affektsituation bei ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 80
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03
    Die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, ist - wie die Revisionsbegründung deutlich macht - ungeachtet des umfassend gestellten Aufhebungsantrages wirksam auf den Strafausspruch beschränkt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (BGHR StGB vor § 1/msF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Für die Prüfung dieser Frage ist daher eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 77/12, BeckRS 2012, 14903 Rn. 3; Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 227/09

    Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall

    Dabei hat es bedacht, dass das Vorliegen einer Wiederholungstat der Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags grundsätzlich entgegenstehen kann, diese jedoch nicht zwingend ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80, 81 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17

    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer

    Die psychische Ausnahmesituation einer Mutter, die ihr Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, kann in einem solchen Fall allerdings bei der Anwendung des § 213 StGB Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Es ist hierfür maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlichen Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH U. v. 06.11.2003, 4 StR 296/03 - juris).
  • BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; Feststellungen und Beweiswürdigung zum

    aa) Die erforderliche Gesamtbetrachtung bei der Prüfung eines minder schweren Falles nach § 213 Alt. 2 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, BGHR StGB § 213 Alt. 2 Gesamtwürdigung 3) weist Lücken auf.
  • LG Kaiserslautern, 26.01.2017 - 4 KLs 6042 Js 217/13

    Zwangsheirat: Strafbarkeit der erzwungenen Eingehung einer Imam-Ehe sowie einer

    Ferner kam die Annahme eines minder schweren Falles nicht in Betracht, da das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit nicht derart vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 26, 97; BGH NStZ-RR 2004, 80).

    Ferner kam die Annahme eines minder schweren Falles nicht in Betracht, da das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit nicht derart vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 26, 97; BGH NStZ-RR 2004, 80).

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 100/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (fehlende Feststellung eines

    Die psychische Ausnahmesituation einer Mutter, die ihr Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, kann in einem solchen Fall jedoch bei der Anwendung des § 213 StGB Berücksichtigung finden (BGH NStZ-RR 2004, 80).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des

    Für die Prüfung der Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, BGHR StGB § 213 Alternative 2 Gesamtwürdigung 3; vgl. auch Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140 f.; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 77/12

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl; Strafzumessung (minder schwerer Fall;

    Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 492/86, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 07.05.2009 - 3 StR 122/09, juris; BGH, Urt. v. 06.11.2003 - 4 StR 296/03, juris; BGH, Urt. v. 19.03.1975 - 2 StR 53/75, juris; BGHSt 26, 97-99).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

  • BGH, 08.04.2010 - 4 StR 53/10

    Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der angeordneten Maßregel nach dem

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2008 - 23 Ks 1/07

    Begründetheit einer Revision wegen unrechter Annahme des Vorliegens einer

  • LG Mönchengladbach, 17.10.2022 - 21 KLs 23/22
  • LG Mönchengladbach, 05.05.2022 - 21 KLs 12/22
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