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   BGH, 26.08.1971 - 4 StR 296/71   

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https://dejure.org/1971,790
BGH, 26.08.1971 - 4 StR 296/71 (https://dejure.org/1971,790)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1971 - 4 StR 296/71 (https://dejure.org/1971,790)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1971 - 4 StR 296/71 (https://dejure.org/1971,790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis - Bildung einer Gesamtstrafe - "Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" durch Zufahren auf eine in einer engen Lücke stehende Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 205
  • NJW 1971, 2180
  • MDR 1971, 1021
  • DB 1971, 2257
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Im Falle der Neufestsetzung einer Sperrfrist wird der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter die bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gem. § 55 Abs. 2 StGB zu beachtende Höchstdauer der Sperre zu berücksichtigen haben (vgl. BGHSt 24, 205 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 33).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Für die Entscheidung des neuen Tatrichters hierzu wird auf die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 24, 205 hingewiesen.
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    In diesem Zusammenhang lässt sich zudem eine etwaige Überschreitung der für ein einzelnes Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG geltenden Höchstdauer von drei Monaten erwägen, die teilweise als Grund für ein einheitliches Fahrverbot herangezogen wird (s. etwa Widmaier, NJW 1971, 1158, 1159; Sandherr, NZV 2010, 160; zur Maßregelhöchstdauer bei einer Gesamtstrafe BGH, Urteil vom 26. August 1971 - 4 StR 296/71, BGHSt 24, 205 ff.).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß die Ausführungen der Strafkammer zum Maßregelausspruch unklar sind (UA 37), im Hinblick auf den Urteilstenor aber davon ausgegangen werden muß, daß die Sperrfrist lediglich aufrechterhalten und nicht - wie es auch rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1) - unter Anrechnung der seit Rechtskraft des früheren Urteils abgelaufenen Zeit (BGHSt 24, 205, 207) neu festgesetzt worden ist.
  • LG Landshut, 07.04.2008 - 4 Qs 95/08

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Festsetzung einer einheitlichen Sperrfrist

    7Hinsichtlich der in beiden Strafbefehlen angeordneten Sperrfristen gilt nach ganz herrschender Rechtsprechung und Literatur, dass diese nicht aufrechtzuerhalten sind, sondern eine einheitliche Sperrfrist festzusetzen ist (BGHSt 24, 205 = NJW 1971, 2180, OLG Frankfurt vom 14.11.1977, Az: 3 Ws 577/77, VRS 55, 195; Fischer, 55. Auflage StGB § 55, Rd-Nr. 32 m. w. N.).

    Nach den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, beginnt diese Sperrfrist mit der Rechtskraft des ersten Strafbefehls (vgl. BGHSt 24, 205).

  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 355/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (lediglich indizielle

    Da im Übrigen die Taten, die das Landgericht zur Begründung einer weiteren Sperre herangezogen hat, nicht diejenige Strafe betreffen, die in die Gesamtstrafe mit den durch das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 7. Dezember 2017 verhängten Strafen eingegangen ist, kann in der gegebenen Konstellation auch die Anordnung einer weiteren Sperre bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - 3 StR 560/92, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 2; Urteil vom 26. August 1971 - 4 StR 296/71, BGHSt 24, 205, 207; MüKoStGB/Athing/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 69a Rn. 38).
  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Hierzu verhalten sich die Urteilsgründe ebenso wenig wie dazu, dass der Lauf der neu festzusetzenden einheitlichen Sperrfrist bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung beginnt und die bereits verstrichene frühere Sperrfrist berücksichtigt werden muss (BGH StV 2018, 415; NJW 1971, 2180).
  • KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Hierzu verhalten sich die Urteilsgründe ebenso wenig wie dazu, dass der Lauf der neu festzusetzenden einheitlichen Sperrfrist bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung beginnt und die bereits verstrichene frühere Sperrfrist berücksichtigt werden muss (BGH StV 2018, 415; NJW 1971, 2180).
  • BGH, 16.08.1995 - 3 StR 18/95

    Einbezogenes Urteil - Aufrechterhaltung - Neue Anordnung - Berufsverbot

    Mit der Aufrechterhaltung dieser früheren Maßregelanordnung gemäß § 55 Abs. 2 StGB hat es unter den gegebenen Umständen sein Bewenden, da die einheitlich neben der Gesamtstrafe zu bestimmende, mit der Rechtskraft des früheren Urteils beginnende Frist die zeitliche Höchstdauer von fünf Jahren nicht überschreiten darf (vgl. BGHSt 24, 205, Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 55 Rdn. 65 und 69 ff.).
  • OLG Hamm, 06.04.2006 - 3 Ss 546/06

    Verkehrsdelikt; Gesamtstrafenbildung; Sperrfrist; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Bei einer Einbeziehung dieser Vorverurteilung in eine Gesamtstrafenbildung müsste unter Berücksichtigung der durch dieses Urteil festgesetzten Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine neue Sperrfrist festgesetzt werden, wobei diese neue einheitliche Sperrfrist die zeitliche Höchstdauer von fünf Jahre nicht übersteigen dürfte (vgl. BGH NJW 2003, 1613, 1615; NJW 2000, 3654, 3655; BGHSt 24, 205).
  • LAG Nürnberg, 18.01.1989 - 7 Ta 23/87

    Verursachung vermeidbarer Kosten durch den im Wege der Prozesskostenhilfe

  • OLG Düsseldorf, 01.09.1987 - 10 W 83/87

    Sachanträge; Prozeßvergleich; Widerruflicher Prozeßvergleich; Verhandlungsgebühr

  • OLG Brandenburg, 13.10.1998 - 2 Ss 53/98

    Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mir Trunkenheit im Verkehr; Zulässigkeit

  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 122/78

    Anordnung einer Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis

  • BayObLG, 23.09.1991 - RReg. 2 St 72/91
  • BGH, 18.10.1973 - 4 StR 479/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Zuhälterei, wegen Diebstahls, wegen

  • BGH, 10.03.1976 - 2 StR 782/75

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Androhung einer Sperrfrist, wenn Fahrzeug zur

  • BGH, 06.04.1977 - 2 StR 93/77

    Anordnung einer Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis - Begehung von

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