Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1854
BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02 (https://dejure.org/2002,1854)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2002 - 4 StR 297/02 (https://dejure.org/2002,1854)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02 (https://dejure.org/2002,1854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 24 StGB; § 26 StGB
    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter Vorsatz; Garantenstellung; Ingerenz; Rücktritt); Totschlag; Anstiftung (beliebige Anstiftungsmittel; Tatherrschaft)

  • lexetius.com

    StGB §§ 211 Abs. 2, 13 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen von Rettungsmaßnahmen zur Verdeckung vorheriger Mißhandlung des Tatopfers mit (bedingtem) Tötungsvorsatz bei zeitlicher Zäsur zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil - Anforderungen an das Mordmerkmal der ...

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 § 13 Abs. 1
    Verdeckungsmord durch Unterlassen nach Tötungsversuch durch aktives Tun

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tötungsdelikte, Strafrecht AT, Unterlassene Rettung zur Verdeckung vorangegangener Tötungshandlung?

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1060
  • NStZ 2003, 312
  • StV 2004, 600
  • JR 2004, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Dabei steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, daß sich schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluß in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1999, 234; NStZ 2000, 498; 2002, 253).

    Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht als (weiteres) Tötungsmotiv macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer "anderen" Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253; Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02).

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt angesehen, da sich die Tötungshandlung auf eine zunächst abgeschlossene, mithin "andere" Tat bezieht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; BGH StV 2001, 553; BGH NStZ 2002, 253).

  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Dabei steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, daß sich schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluß in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1999, 234; NStZ 2000, 498; 2002, 253).

    Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht als (weiteres) Tötungsmotiv macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer "anderen" Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253; Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02).

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt angesehen, da sich die Tötungshandlung auf eine zunächst abgeschlossene, mithin "andere" Tat bezieht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; BGH StV 2001, 553; BGH NStZ 2002, 253).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Dabei steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, daß sich schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluß in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1999, 234; NStZ 2000, 498; 2002, 253).
  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt angesehen, da sich die Tötungshandlung auf eine zunächst abgeschlossene, mithin "andere" Tat bezieht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; BGH StV 2001, 553; BGH NStZ 2002, 253).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht als (weiteres) Tötungsmotiv macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer "anderen" Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253; Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Bei einem vorsätzlichen Angriff auf menschliches Leben könne der Täter, wenn er sich später eines besseren besinne und - erfolgreich - Hilfe leiste, zwar zurücktreten und insoweit Strafbefreiung erlangen; eine rechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung bestehe jedoch nicht (BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1 = NStZ-RR 1996, 131).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Dabei steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, daß sich schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluß in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1999, 234; NStZ 2000, 498; 2002, 253).
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen hat der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau, die als leiblicher und - offensichtlich - personensorgeberechtigter Elternteil des Opfers eine Garantenstellung innehatte, dazu veranlaßt, zur Verdeckung der Tat eines anderen (vgl. BGHSt 9, 180), nämlich seiner eigenen Täterschaft, von der sofortigen Benachrichtigung eines Rettungsdienstes abzusehen.
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
    a) Zwar kann der Tatbestand des Verdeckungsmordes auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden (vgl. BGH NJW 2000, 1730, 1732 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Der Senat muss unter diesen Umständen nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Vorverhalten, das auf denselben Erfolg gerichtet ist wie das nachfolgende Unterlassen, überhaupt eine Garantenstellung aus Ingerenz zu begründen vermag (verneinend BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1; offen gelassen im Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15; aA das überwiegende Schrifttum, vgl. MüKo-StGB/Freund, 2. Aufl., § 13 Rn. 130; SSW-StGB/Kudlich, § 13 Rn. 22; Stein, JR 1999, 265).
  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

    Dabei steht der Annahme eines solchen Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, dass sich - wie hier nach den bisherigen Feststellungen - schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluss in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NJW 2003, 1060; Beschluss vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16 mwN).

    Denn allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht als (weiteres) Tötungsmotiv macht die davor begangenen Einzelakte in diesem Fall nicht zu einer "anderen' Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NJW 2003, 1060 mwN).

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Jedenfalls fehlte es an der Verdeckung einer anderen Tat (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NStZ 2003, 312, 313; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, NStZ-RR 2007, 111; Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 73/09, NStZ-RR 2009, 239).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    Der Senat weist jedoch - den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift folgend - darauf hin, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht voraussetzt, dass der Täter die Tötungshandlung vornimmt oder die ihm zur Abwendung des Todeseintritts gebotene Handlung unterlässt, um dadurch eine andere Straftat zu verdecken (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14

    Verdeckungsmord durch Unterlassen bei vorausgehenden Gewalthandlungen (Anwendung

    Voraussetzung der Annahme eines Verdeckungsmordes ist in diesen Fällen deshalb in aller Regel, dass zwischen einem (erfolglosen) ersten, mit Tötungsvorsatz vorgenommen Angriff und einer erneuten, nunmehr mit Verdeckungsabsicht begangenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt (vgl. MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 10 11 Rn. 229 mwN; BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253; vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NJW 2003, 1060).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Bei Annahme komprimierender todesverursachender Gewalt durch den Angeklagten scheiden alle ein Tötungsdelikt durch Unterlassen begründenden Tatvarianten naheliegend aus (vgl. auch BGH NJW 2003, 1060 f. für den Fall der Annahme bedingten Tötungsvorsatzes).
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 73/09

    Verdeckungsmord durch Unterlassen; beendeter Versuch und Rücktritt

    Nach der Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15; BGH StraFo 2007, 123, 124).
  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

    Eine weitergehende Strafbarkeit wegen eines Verdeckungsmordes oder die Annahme niedriger Beweggründe kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 1060, 1061; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Hat der Täter das Tatopfer - wie hier - mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und unterlässt er es anschließend, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des zunächst überlebenden Opfers einzuleiten, so ist eine Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen schon deshalb nicht gegeben, weil es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht "anderen" Straftat fehlt (vgl. Senat, NStZ 2003, 312).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Denn der vom Landgericht als selbständige Handlungen der gefährlichen Körperverletzung gewertete Teil des Tatgeschehens kann zugleich der Beginn der Ausführung eines - wie es die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision verfolgt - durch aktives Tun begangenen Tötungsdelikts sein, dem gegenüber das weitere von diesen Angeklagten durch Unterlassen verwirklichte Geschehen nur ein rechtlich unselbständiger Teil wäre (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 1 O 307/04

    Keine Sittenwidrigkeit eines im Rahmen einer Internetauktion zustandegekommenen

  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes; Es fehlt an einer für

  • LG Köln, 24.05.2013 - 104 Ks 19/13
  • BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08

    Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung;

  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 17 Ks 3/13

    Verurteilung wegen der Tötung einer Seniorin aus Neuss

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht