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   BGH, 02.10.1964 - 4 StR 297/64   

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https://dejure.org/1964,4487
BGH, 02.10.1964 - 4 StR 297/64 (https://dejure.org/1964,4487)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1964 - 4 StR 297/64 (https://dejure.org/1964,4487)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1964 - 4 StR 297/64 (https://dejure.org/1964,4487)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 421/61

    Fußgäger auf Straßenmitte - Überquerungsmöglichkeit - Kraftfahrer - Angemessener

    Auszug aus BGH, 02.10.1964 - 4 StR 297/64
    Als gewissenhafter Kraftfahrer hätte er in dieser ungeklärten Lage sofort nach Ablauf der mit längstens 0, 8 Sekunden anzuerkennenden Reaktionszeit, deren mögliche alkoholbedingte Verlängerung ihm nicht zugute gehalten worden darf, zum mindesten weiter nach rechts fahren müssen (BGH VRS 22, 128, 130), sofern ihm dies möglich war.
  • BGH, 22.03.1963 - 4 StR 45/63

    Schreckzeit - Auftauchen eines Hindernisses - Ortschaft

    Auszug aus BGH, 02.10.1964 - 4 StR 297/64
    Beim Auftauchen eines Hindernisses innerhalb einer Ortschaft kommt eine Schreckzeit regelmäßig nicht in Betracht (BGH VRS 25, 51).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 369/12

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei alkoholisiertem

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Verkehrsunfall für einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrer auf ein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen und vermeidbar war, ist nicht darauf abzustellen, ob der Fahrer in nüchternem Zustand den Unfall und die dabei eingetretenen Folgen bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können; vielmehr ist zu prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit er - abgesehen davon, dass er als Fahruntüchtiger überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen durfte - noch seiner durch den Alkoholeinfluss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit bei Eintritt der kritischen Verkehrslage hätte Rechnung tragen können, und ob es auch bei dieser Geschwindigkeit zu dem Unfall und den dabei eingetretenen Folgen gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1970 - 4 StR 26/70, BGHSt 24, 31; Urteil vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64, VM 1965 Nr. 41; BayObLG, NStZ 1997, 388 m. Anm. Puppe; OLG Celle, VRS 36, 276; OLG Hamm, BA 1978, 294; OLG Koblenz, DAR 1974, 25; VRS 71, 281; OLG Zweibrücken, VRS 41, 113, 114).
  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Dieselbe Auffassung wird im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64 (VerkMitt 1965 S. 25 Nr. 41) vertreten.
  • BGH, 19.05.1967 - 4 StR 36/67

    Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt - Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr -

    Dabei hat sie aber schon von ihrem Standpunkt aus - Verneinung einer unbedingten Fahruntüchtigkeit des Angeklagten - übersehen, daß ganz allgemein ein Kraftfahrer, dessen Reaktionsfähigkeit erheblich unter dem Durchschnitt liegt, nicht mit einer Geschwindigkeit fahren darf, die für einen nüchternen Fahrer noch unbedenklich ist (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64).
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