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BGH, 09.11.2011 - 4 StR 300/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 179 StGB; § 154 Abs. 2 StPO
Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Verfahrenshindernis: übersehene gerichtliche Einstellungsentscheidung nach § 154 Abs. 2 StPO) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstellung einer Tat durch Gerichtsbeschlusses als ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07
Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 4 StR 300/11
Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476 m.w.N.).
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele …
Lässt sich dies den Urteilsgründen nicht hinreichend sicher entnehmen, kann dies zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung führen (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 300/11). - BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für …
Zur Beseitigung dieses Verfahrenshindernisses ist ein Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198; vom 9. November 2011 - 4 StR 300/11).