Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.11.2008

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2009 - 4 StR 301/08 (1)   

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BGH, 13.01.2009 - 4 StR 301/08 (1) (https://dejure.org/2009,2007)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2009 - 4 StR 301/08 (1) (https://dejure.org/2009,2007)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 4 StR 301/08 (1) (https://dejure.org/2009,2007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anfordungen an die Beweiswürdigung durch den Tatrichter; Vorliegen berechtigter Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen von persönlichkeitsgestörten Angeklagten; Freispruch aus tatsächlichen Gründen von den Vorwürfen des Mordes und des Kindesmissbrauchs mangels ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anfordungen an die Beweiswürdigung durch den Tatrichter; Vorliegen berechtigter Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen von persönlichkeitsgestörten Angeklagten; Freispruch aus tatsächlichen Gründen von den Vorwürfen des Mordes und des Kindesmissbrauchs mangels ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche im "Mordfall Pascal"

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Freisprüche im "Mordfall Pascal" bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freisprüche im "Mordfall Pascal" bestätigt

  • spiegel.de (Pressedossier mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Fall Pascal

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 14.01.2009)

    Verschwundener Junge: Der Fall Pascal bleibt ungelöst

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Was ist ein Geständnis wert?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 05.12.2008)

    Im Zweifel gegen die Angeklagten: Die Geschichte mit der Tosa-Klause

  • zeit.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Kindsmord: Der Sündenbock

  • welt.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 29.09.2011)

    Der kleine Pascal und die Hölle in der Tosa-Klause

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 4 StR 301/08
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder der Tatrichter die gebotene Gesamtwürdigung unterlassen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NJW 2007, 92, 94 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 361/93

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht einer versuchten Vergewaltigung oder einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 4 StR 301/08
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. nur BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 4 StR 301/08
    Weiterhin muss die Beweiswürdigung erschöpfend sein: Der Tatrichter muss sich mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 4 StR 301/08
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder der Tatrichter die gebotene Gesamtwürdigung unterlassen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NJW 2007, 92, 94 jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 22.01.2010 - 5 T 611/09

    Abtretung des Haftentschädigungsanspruchs an den Verteidiger: Aufrechnung von

    Der Freispruch ist im Revisionsverfahren durch das Urteil des BGH vom 13.1.2009 - Az.: 4 StR 301/08 - bestätigt worden.
  • LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 476/09

    Der Fall P.

    Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch mit Urteil vom 13. Januar 2009 - 4 StR 301/08 - bestätigt und in den Entscheidungsgründen erneut festgestellt, dass auch die dortige Gutachterin weder die "Suggestivhypothese noch die "Verschmelzungshypothese" zurückweisen könne.", andererseits aber davon auszugehen sei, dass den Aussagen des Pflegesohnes der Klägerin "wahrscheinlich ein erlebnisfundierter Kern" zugrunde liege.
  • LG Hamburg, 09.10.2009 - 324 O 943/08

    Die Parteien streiten um den Bestand einer einstweiligen Verfügung vom 13.1.2009,

    (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.1.2009.4 StR 301/08, Rz. 35, Anlage AG 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08   

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https://dejure.org/2008,7080
BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08 (https://dejure.org/2008,7080)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2008 - 4 StR 301/08 (https://dejure.org/2008,7080)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08 (https://dejure.org/2008,7080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 174
  • NStZ-RR 2011, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08
    Im Revisionsverfahren hat das Revisionsgericht nach Einlegung der Revision durch den Nebenkläger über dessen Anschlussberechtigung zu entscheiden (BGHSt 41, 288, 289).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08
    Bestehen an der Existenz des Anschlusserklärenden Zweifel, so gilt nicht der Zweifelsgrundsatz, vielmehr hat sich das Gericht - grundsätzlich im Wege des Freibeweises - positiv von dessen Existenz zu überzeugen (vgl. auch BGH NStZ 1984, 329 zu dem ähnlich gelagerten Fall der Verhandlungsfähigkeit).
  • BGH, 03.12.2019 - 2 StR 155/19

    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (Antragsbefugnis des Betreuers)

    Die vorausgehende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger gemäß § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO hat lediglich deklaratorische Bedeutung und bindet das Revisionsgericht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 470/95 -, juris, Rn. 5 (= BGHSt 41, 288); Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08 -, juris, Rn. 5, 8; Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 423/13 -, juris, Rn. 1).'.

    Hier durfte Rechtsanwältin L. jedoch auf Grund der Zulassung des W. als Nebenkläger, und der ihr als dessen Vertreterin gestatteten Teilnahme an der Hauptverhandlung darauf vertrauen, zur Einlegung des Rechtsmittels befugt zu sein (BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08).

  • KG, 12.03.2012 - 4 Ws 17/12

    Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch einen Minderjährigen

    Ein Fall, in dem der vollmachtlose Vertreter aufgrund einer (fehlerhaften) gerichtlichen Entscheidung darauf vertrauen durfte, zur Rechtsmitteleinlegung befugt zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08 - [juris]; insoweit in NStZ 2009, 174 nicht abgedruckt), liegt nicht vor.
  • KG, 22.01.2024 - 3 Ws 66/23

    Keine Fortführung der Nebenklage durch Erben des verstorbenen Nebenklägers

    a) Ein "Eintreten" in die Nebenklage oder eine Fortführung durch Angehörige des verstorbenen Nebenklägers ist durch die StPO nicht vorgesehen (vgl. BGH NStZ 2009, 174; Allgayer in Karlsruher Kommentar, StPO 9. Aufl., § 402 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 402 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2019 - 2 Rb 8 Ss 386/19

    Rechtmittelfristen im Bußgelverfahren: Folgen der Einreichung einer

    Denn dazu bedarf es des vollen Nachweises, wobei der Zweifelsgrundsatz nicht gilt (vgl. BGH NStZ 2009, 174).
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