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   BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80   

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https://dejure.org/1980,136
BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80 (https://dejure.org/1980,136)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1980 - 4 StR 303/80 (https://dejure.org/1980,136)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - 4 StR 303/80 (https://dejure.org/1980,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Feststellung der erschöpfenden Würdigung des Sachverhalts - Nachweis einer Tatbeteiligung an einer Massenerschießung - Ermordung eines großen Teils der jüdischen Bevölkerung

  • junsv.nl

    Beteiligung an zwei Massenerschiessungen von Juden aus Wladimir-Wolynsk. Einzelerschiessungen von Juden vor, während und nach den Erschiessungsaktionen. Tötung von Kindern, indem diese vom 1.Stock des jüdischen Krankenhauses auf die Strasse geworfen wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 267
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2423
  • MDR 1980, 949
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
    Diesem Erfordernis wird ein freisprechendes Urteil grundsätzlich nur dann gerecht, wenn die für erwiesen erachteten Tatsachen angegeben werden, bevor in der Beweiswürdigung dargetan wird, aus welchem Grund die Feststellungen nicht ausreichen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH, Urteile vom 24. August 1978 - 4 StR 411/78 - und vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 267 StPO Rdn. 114; Kleinknecht 34. Aufl. § 267 StPO Rdn. 32).

    So soll es insbesondere bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen nicht unter allen Umständen erforderlich sein, den äußeren Tatbestand festzustellen und zu würdigen, sofern nur der Rechtsstandpunkt, von dem der Richter ausgegangen ist, erkennbar wird (BGH GA 1974, 61).

    Aus § 261 StPO ergibt sich, daß der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zu ungunsten des Angeklagten nahelegt, erschöpfend zu würdigen hat; diese erschöpfende Würdigung hat er in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH GA 1974, 61; Löwe/Rosenberg 23. Aufl.§ 261 StPO Rdn. 70, 72, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 24.08.1978 - 4 StR 411/78

    Feststellungserfordernis des äußeren Sachverhaltes vor Vornahme der den

    Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
    Diesem Erfordernis wird ein freisprechendes Urteil grundsätzlich nur dann gerecht, wenn die für erwiesen erachteten Tatsachen angegeben werden, bevor in der Beweiswürdigung dargetan wird, aus welchem Grund die Feststellungen nicht ausreichen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH, Urteile vom 24. August 1978 - 4 StR 411/78 - und vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 267 StPO Rdn. 114; Kleinknecht 34. Aufl. § 267 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 428/79

    Inhaltliche Anforderungen an die tatrichterlichen Urteilsfeststellungen zur

    Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
    Diesem Erfordernis wird ein freisprechendes Urteil grundsätzlich nur dann gerecht, wenn die für erwiesen erachteten Tatsachen angegeben werden, bevor in der Beweiswürdigung dargetan wird, aus welchem Grund die Feststellungen nicht ausreichen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH, Urteile vom 24. August 1978 - 4 StR 411/78 - und vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 267 StPO Rdn. 114; Kleinknecht 34. Aufl. § 267 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich, aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen können (vgl. BGH NJW 1967, 359/360; BGH VRS 27, 105/106, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 9/74

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Erfordernis der umfassenden Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
    Das Gericht hat vielmehr eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74, teilweise mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1974, 548, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Zwar hat der Tatrichter im allgemeinen das äußere Tatgeschehen soweit wie möglich aufzuklären und in einer geschlossenen Darstellung diejenigen objektiven Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven oder zur subjektiven Tatseite nicht zu treffen vermag (vgl. BGH NJW 1980, 2423; 1991, 2094; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 7, 9, 10).

    Insbesondere bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen ist es nicht in allen Fällen erforderlich, den äußeren Tatbestand umfassend aufzuklären und festzustellen, sofern nur die Urteilsgründe die tatsächlichen oder rechtlichen Überlegungen soweit verdeutlichen, daß sie umfassender revisionsgerichtlicher Prüfung offen stehen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen können (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424).
  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten; Lastschriftverfahren; Zulassung

    Vielmehr muss die Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer Behauptung aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme gewonnen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 303/80, NJW 1980, 2423, 2424).
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