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   BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17   

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https://dejure.org/2018,3637
BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17 (https://dejure.org/2018,3637)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2018 - 4 StR 305/17 (https://dejure.org/2018,3637)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17 (https://dejure.org/2018,3637)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB; § 266 StGB; § 284 StGB; § 261 StPO
    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder Abweichung von einer Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt); Computerbetrug (tatbestandsausschließendes Einverständnis; Unmittelbarkeit der Vermögensminderung); Untreue ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Manipulation von Geldgewinnspielgeräten durch Absenkung der Gewinnwahrscheinlichkeit von 94 v.H. auf 90 v.H. ("Sparerfunktion"); Schuldspruch wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen; Bandenmäßiger unerlaubtes ...

  • rewis.io

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, Untreue und Computerbetrug: Aufstellung eines Glücksspielautomaten ohne erforderliche Bauartzulassung mit Einwilligung des Inhabers des zu betreuenden Vermögens; Unmittelbarkeit der durch Beeinflussung des ...

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Der Tatbestand des § 284 StGB ist bereits erfüllt, wenn für das konkret aufgestellte Geldspielgerät keine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird. Es ist daher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Manipulation von Geldgewinnspielgeräten durch Absenkung der Gewinnwahrscheinlichkeit von 94 v.H. auf 90 v.H. ("Sparerfunktion"); Schuldspruch wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen; Bandenmäßiger unerlaubtes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenmanipulation - zur Verdeckung eines vermögensmindernden Verhaltens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafurteil - Urteilsgründe - Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue - und die Einwilligung der GmbH-Gesellschafter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - und der manipulierte Geldspielautomat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 214
  • StV 2019, 393 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Die - wirksame - Einwilligung des Inhabers des zu betreuenden Vermögens schließt die Tatbestandsmäßigkeit der Untreue aus (BGH, Urteile vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266, 278 f.; vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 342; MüKo-StGB/Dierlamm, 2. Aufl., § 266 Rn. 143).

    Bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Vermögensinhabers dessen oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, aaO; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 630, 632 f.).

    Oberstes Willensorgan der GmbH ist die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BGH, Urteile vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, aaO; vom 12. Januar 1956 - 3 StR 626/54, BGHSt 9, 203, 216; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, aaO).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Soweit der Senat in seinen in den Parallelverfahren ergangenen Beschlüssen vom 30. August 2016 (4 StR 203/16, 4 StR 153/16 und 4 StR 194/16) zu einer anderen rechtlichen Würdigung gelangt ist, beruht dies auf den dort getroffenen abweichenden Feststellungen zu den Beteiligungsverhältnissen an der Ca. GmbH.

    b) Ausgehend von den vorgenannten Erwägungen können auch die Verurteilungen der Angeklagten nach § 263a StGB in den Tatkomplexen "Aufbuchfunktion' und "Hintertür' keinen Bestand haben, da ein (wirksames) Einverständnis des Vermögensinhabers auch einer Strafbarkeit wegen Computerbetruges entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, BGHSt 41, 331, 334 f.; Senat, Beschluss vom 30. August 2016 - 4 StR 194/16 Rn. 30).

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Vermögensinhabers dessen oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, aaO; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 630, 632 f.).

    Oberstes Willensorgan der GmbH ist die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BGH, Urteile vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, aaO; vom 12. Januar 1956 - 3 StR 626/54, BGHSt 9, 203, 216; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, aaO).

  • BGH, 26.09.2012 - 2 StR 553/11

    Untreue (Pflichtwidrigkeit; Einverständnis des Vermögensinhabers bei der GmbH:

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Ausgehend von der festgestellten Alleingesellschafterstellung der H. B.V. hätte das Landgericht aber prüfen müssen, ob der Angeklagte C. für die H. B.V. - auf Grundlage des anwendbaren nationalen Rechts und unter Berücksichtigung möglicher gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen - wirksam sein Einverständnis mit den vermögensmindernden Maßnahmen zulasten der Ca. GmbH erklärt hat (zu einer vergleichbaren Konstellation BGH, Urteil vom 26. September 2012 - 2 StR 553/11, wistra 2013, 63, 64).

    Sollte dies der Fall sein, käme zwar eine Untreue zulasten der H. B.V. in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2012 - 2 StR 553/11, aaO); hier bedürfte jedoch das Vorliegen und die Höhe eines Vermögensschadens - etwa durch eine Wertminderung der Unternehmensanteile an der Ca. GmbH - näherer Begründung.

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13

    Computerbetrug (Strukturgleichheit mit dem Betrugstatbestand; Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Im Rahmen von § 263a StGB muss die kausal auf das Verhalten des Täters zurückzuführende Beeinflussung des Datenverarbeitungsvorgangs ihrerseits einen verfügungsähnlichen Vorgang auslösen, der unmittelbar - ohne weitere Handlung des Täters - eine Vermögensminderung begründet, die sich als Vermögensschaden darstellt (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 2 StR 197/15, NStZ 2016, 338, 339; vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13, NStZ 2013, 586, 587; Fischer, 65. Aufl., § 263a Rn. 20; MüKo-StGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 263a Rn. 66).

    An der erforderlichen Unmittelbarkeit kann es insbesondere fehlen, wenn die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs lediglich der Verschleierung des tatsächlich vermögensmindernden Verhaltens dient (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013, aaO).

  • BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17

    Darlegungsanforderungen an die im Rahmen der Begründung der Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Dementsprechend ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10; vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15

    Unzulässigkeit von Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).
  • BGH, 16.09.2013 - 1 StR 264/13

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge (disponible

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Dementsprechend ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10; vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
    Dementsprechend ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10; vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 08.05.2009 - 2 StR 147/09

    Abfassung der Urteilsgründe

  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 464/17

    Nachholung der versäumten Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für eine

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 145/15

    Anrechnung einer in Norwegen erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf

  • BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11

    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94

    Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    Ist der Verwaltungsakt bestandskräftig, dann wird die Veranstaltung des Glücksspiels nicht dadurch strafbar, dass dieser materiellrechtlich fehlerhaft und rechtswidrig ist (h.M.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214; OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18, StraFo 2019, 169, 170; LK/Krehl, StGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 22; MüKoStGB/Hohmann, 3. Aufl., § 284 Rn. 18; NKStGB/ Gaede, 5. Aufl., § 284 Rn. 21; AnwKStGB/Putzke, 3. Aufl., § 284 Rn. 18).

    Die Genehmigungsfähigkeit des Verhaltens spielt keine Rolle (h.M.; vgl. auch § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214; OLG Köln, Beschluss vom 13. Februar 1990 - 2 Ws 648/89, wistra 1991, 74, 75; LK/Rönnau, StGB, 13. Aufl., vor §§ 32 ff. Rn. 290; LK/Krehl, StGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 22; Schönke/Schröder/Heine/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., vor §§ 324 ff. Rn. 19; Rengier, ZStW 101 (1989), S. 874, 902 ff.; Rogall, NStZ 1992, 561, 565 f.; Barton/Gercke/Janssen, wistra 2004, 321, 322; einschr.

  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Das so manipulierte Ergebnis muss vermögensrelevant sein und unmittelbar zu einer Vermögensminderung führen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214, 215 mwN; LKStGB/Tiedemann/Valerius, 12. Aufl., § 263a Rn. 65 ff.).
  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    So hat der BGH erst am 17. Januar 2018 entschieden, dass der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird; es sei ohne Bedeutung , ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17 -, juris).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18

    Rücktritt (Rücktrittshandlung bei beendetem Versuch; kein Rücktrittsausschluss

    Zwar ist es nach § 267 StPO nicht angezeigt, sondern regelmäßig sogar verfehlt, dass die Einlassung des Angeklagten in allen Einzelheiten in den Urteilsgründen wiedergegeben wird (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, juris Rn. 35 ff.).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, juris; vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, juris Rn. 35 f.; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Vermögensminderung fehlt es namentlich dann, wenn der Datenverarbeitungsvorgang noch von einem Menschen in eine Vermögensdisposition umgesetzt werden muss und dabei einer Inhaltskontrolle unterzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214, 215; Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20, juris Rn. 11 f.).
  • LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18
    3. Die von der Kammer vertretene Rechtansicht steht - wohl entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Celle im Eröffnungsbeschluss (OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18) - nicht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird und es dabei ohne Bedeutung ist, ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 StR 305/17).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines

    in der Hauptverhandlung sowie bei seinen beiden polizeilichen Vernehmungen - in allen, teils unbedeutenden Einzelheiten wiederzugeben, zumal wenn die gemachten Angaben in weiten Teilen den Feststellungen entsprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, Rn. 37 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 214)).
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