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   BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17   

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https://dejure.org/2017,49765
BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17 (https://dejure.org/2017,49765)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2017 - 4 StR 306/17 (https://dejure.org/2017,49765)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2017 - 4 StR 306/17 (https://dejure.org/2017,49765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 266 Abs. 1 StPO, § 170 Abs. 1, § 199 Abs. 2 StPO, § 13 Abs. 2 StPO, § 4 Abs. 2 StPO, § 355 StPO, § 55 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Wohnungseinbruchdiebstahl; Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Erhebung der Anklage durch Einreichung einer Anklageschrift bei Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Wohnungseinbruchdiebstahl; Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Erhebung der Anklage durch Einreichung einer Anklageschrift bei Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachtragsanklage analog geht nicht: Kreativ

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 612/10

    Verfahrenshindernis des mangelnden wirksamen Einbeziehungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
    Der Einbeziehungsbeschluss nach § 266 Abs. 1 StPO, der von der Strafkammer in der Besetzung der Hauptverhandlung getroffen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11, BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluss 4), tritt zwar bei einer Nachtragsanklage an die Stelle des Eröffnungsbeschlusses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11 aaO; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 612/10 Rn. 4).
  • BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
    Der Einbeziehungsbeschluss nach § 266 Abs. 1 StPO, der von der Strafkammer in der Besetzung der Hauptverhandlung getroffen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11, BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluss 4), tritt zwar bei einer Nachtragsanklage an die Stelle des Eröffnungsbeschlusses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11 aaO; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 612/10 Rn. 4).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 170/16

    Gewerbsmäßiges Handeln bei Betrug und Urkundenfälschung (rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
    Weil der Angeklagte die beiden noch verfahrensgegenständlichen Straftaten vor dem 13. Mai 2016 begangen hat, wird der neue Tatrichter prüfen müssen, ob aus den mit dem amtsgerichtlichen Urteil verhängten (Einzel-)Strafen und den Einzelfreiheitsstrafen für die noch verfahrensgegenständlichen Taten gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist, wobei insoweit der Vollstreckungsstand im Zeitpunkt des Erlasses des Ersturteils maßgebend ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 5 StR 170/16 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.12.2005 - 4 StR 426/05

    Verbindungsbeschluss nur durch Entscheidung eines gemeinschaftlichen oberen

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, NStZ-RR 2006, 85 und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95, NStZ-RR 1996, 232 mwN).
  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/95

    Verbindungsbeschluß - Sachliche Zuständigkeit betreffend - Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, NStZ-RR 2006, 85 und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95, NStZ-RR 1996, 232 mwN).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 105/00

    Unwirksamer Verbindungsbeschluß nach § 13 Abs. 2 StPO wegen Unzuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
    Da es mithin an einer Entscheidung des für die Verbindung zuständigen Gerichts fehlt, ist das zum Amtsgericht Arnsberg angeklagte Verfahren dort rechtshängig geblieben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00); an dieses verweist der Senat die Sache in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurück.
  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das

    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2017 - 4 StR 306/17 Rn. 4 f.; vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, NStZ-RR 2006, 85 (Ls.)).

    Die Verbindung von Strafsachen, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betrifft, kann nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte, sondern in Fällen, in denen - wie hier - die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren gehören, nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 Satz 2 StPO) herbeigeführt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. November 2017 - 4 StR 306/17 aaO; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378; vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9).

  • BGH, 02.06.2021 - 1 ARs 12/21

    Verbindung rechtshängiger Strafsachen

    Dass der Diebstahlsvorwurf wirksam im Wege der Nachtragsanklage (§ 266 StPO) in das steuerstrafrechtliche Umfangsverfahren einbezogen werden kann, ist nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 306/17 Rn. 3).
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