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   BGH, 28.09.2010 - 4 StR 307/10   

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https://dejure.org/2010,14284
BGH, 28.09.2010 - 4 StR 307/10 (https://dejure.org/2010,14284)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - 4 StR 307/10 (https://dejure.org/2010,14284)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - 4 StR 307/10 (https://dejure.org/2010,14284)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 240 StGB; § 22 StGB; § 263 StGB; § 238 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Erforderliche Feststellungen in den Urteilsgründen (geschlossene Darstellung; gesetzliche Merkmale der Straftat); versuchte Nötigung; Betrug; Nachstellung (Kausalität; Doppelverwertungsverbot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafurteils wegen nicht ausreichender Urteilsbegründung hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale einzelner Straftatbestände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 238 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 4
    Aufhebung eines Strafurteils wegen nicht ausreichender Urteilsbegründung hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale einzelner Straftatbestände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Erforderliche Feststellungen beim Betrug bei Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 307/10
    Sie wird ferner bedenken müssen, dass bereits der objektive Tatbestand gravierende und ernstzunehmende Folgen für das Opfer voraussetzt, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, NJW 2010, 1680, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 307/10
    Das bedeutet, dass der festgestellte Sachverhalt - in einem geschlossenen Abschnitt - so darzustellen ist, wie er sich nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hat; zum inneren und äußeren Tatgeschehen sind Tatsachen mitzuteilen, so dass dem Revisionsgericht die Überprüfung der rechtlichen Würdigung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 19. Mai 1987 - 1 StR 159/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 5 StR 326/93).
  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 307/10
    Das bedeutet, dass der festgestellte Sachverhalt - in einem geschlossenen Abschnitt - so darzustellen ist, wie er sich nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hat; zum inneren und äußeren Tatgeschehen sind Tatsachen mitzuteilen, so dass dem Revisionsgericht die Überprüfung der rechtlichen Würdigung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 19. Mai 1987 - 1 StR 159/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 5 StR 326/93).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Das bedeutet, dass der festgestellte Sachverhalt so darzustellen ist, wie er sich nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hat; zum inneren und äußeren Tatgeschehen sind Tatsachen mitzuteilen, so dass dem Revisionsgericht die Überprüfung der rechtlichen Würdigung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 19. Mai 1987 - 1 StR 159/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; Beschlüsse vom 23. Juni 1993 ? 5 StR 326/93 und vom 28. September 2010 - 4 StR 307/10, juris Rn. 3f.).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    Bleibt unklar, welchen Sachverhalt das Tatgericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat, liegt ein sachlicher Mangel des Urteils vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. November 2019 ? 4 StR 390/19 Rn. 15; Beschluss vom 31. Januar 2017 ? 4 StR 597/16 Rn. 3; Beschluss vom 28. September 2010- 4 StR 307/10 Rn. 4).
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