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   BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60   

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BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60 (https://dejure.org/1960,312)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1960 - 4 StR 307/60 (https://dejure.org/1960,312)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1960 - 4 StR 307/60 (https://dejure.org/1960,312)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 118
  • NJW 1960, 2250
  • MDR 1961, 71
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Das Vorgehen des Angeklagten, das nicht nur aus "flüchtigen" oder "zufälligen" Berührungen bestand, bedeutet einen erheblichen Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (vgl. BGHSt 15, 118 (121); 29, 336 (340); BGH StV 1989, 432; Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 1 zu § 176 StGB), das dieses Verhalten, und damit auch den Griff an die - nur von einem Bustier bedeckte - Brust, als unangenehm, komisch, sogar als belastend empfand und heute noch darunter leidet.
  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 94/61

    Abgrenzung des vollendeten Missbrauchs zur Unzucht vom versuchten Missbrauch zur

    Grundsätzlich trifft der Vorwurf, der Täter habe einen ihm zur Erziehung, Ausbildung, Aufsicht oder Betreuung anvertrauten jungen Menschen "zur Unzucht mißbraucht", dann zu, wenn der Körper (die Person) eines Beteiligten (des Täters oder seines Opfers oder eines Dritten) als Mittel zur Befriedigung der Wollust benutzt oder sonstwie in Mitleidenschaft gezogen worden ist; dabei ist jedoch nicht erforderlich, daß eine körperliche Berührung stattgefunden hat oder auch nur beabsichtigt worden ist (BGHSt 7, 48, 51 [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54]; 8, 1, 3 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; 15, 118, 120) [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60].

    Diese einschränkende Auslegung ergibt sich aus der Wortfassung des Tatbestandes, die - im Gegensatz zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGHSt 15, 121 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]) - auf den Körper des anderen als Angriffsziel hindeutet.

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (vgl. BGHSt 15, 118).

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 143/79

    Vornahme sexueller Handlungen an Kindern durch Telefonanrufe mit pornografischem

    Zwar erfüllt nicht jede schamlose Redensart, die in Gegenwart eines Kindes fällt, die Voraussetzung des § 176 Abs. 5 Nr. 3 StGB (so schon BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124 zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).
  • BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00

    Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von

    Die in beiden Vorschriften geschützten Rechtsgüter sind nicht völlig identisch: § 176 StGB verfolgt das Ziel, die Gesamtentwicklung eines Kindes von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freizuhalten (BGHSt 1, 168, 173; BGHSt 15, 118, 121; BGH, Beschl. vom 22. Januar 1974, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545; BGHR StGB § 176 III Strafrahmenwahl 6).
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72

    Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens bezüglich

    Ein solches Verhalten des Angeklagten würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erfüllung des Tatbestands des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichen (BGHSt 1, 168, 173; 15, 118, 120).

    Zu beachten bleibt allerdings, daß dasjenige, was das Kind seelisch gefährden kann, nicht als geringfügig gewertet werden darf (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124; 17, 280, 288).

    Demnach wird eine versuchte Verleitung des Kindes zum Anhören unzüchtiger Reden nur angenommen werden können, wenn der Plan des Täters dahin ging, unter Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls durch eindringliches, nicht unerhebliche Zeit dauerndes Einwirken auf das kindliche Vorstellungs- und Gefühlsleben mittels einer unzüchtigen Unterhaltung das Empfinden des Kindes in den Bereich des bewußt Geschlechtlichen hineinzuführen; dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn er die Geschlechtlichkeit des menschlichen Körpers, den Geschlechtstrieb oder die körperliche Vereinigung der Geschlechter beschreibt und in wollüstiger Absicht das Kind bestimmt, solchen Reden aufmerksam zuzuhören (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124).

  • BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61

    Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer

    Auf dieser Erwägung beruht jedoch das Urteil nicht; der erkennende Senat kann ihr nicht folgen Auch die neuere Entscheidung des 4. Strafsenats in BGHSt 15, 118 geht ersichtlich von der bisherigen Rechtsauffassung aus.
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Im Unterschied zu §§ 174 und 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist hier erforderlich, daß eine unzüchtige Berührung des Körpers erfolgt (RGSt 26, 280; vgl. auch BGHSt 15, 118, 120, 121, [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]Schenke/Schröder, StGB, 10. Aufl. § 176 II Nr. 3 S. 746).
  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 294/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorgangs durch ein Kind unter 14 Jahren als eine unzüchtige Handlung des Kindes selbst und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne dieser Strafbestimmung anzusehen (vgl. RG JW 1935, 524 Nr. 23; RGSt 73, 246, 249; BGHSt 1, 168, 171 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; BGH NJW 1953, 710; BGH Urteil vom 30. April 1958 - 2 StR 158/58; BGHSt 15, 118, 122 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; Urteile des Senats vom 10. Juni 1966 - 4 StR 157/66 - und vom 30. Juni 1967 - 4 StR 209/67; vgl. auch Schönke/Schröder 13. Aufl. § 176 StGB Rdn. 32).

    "Geflissentliches" Betrachten bedeutet deshalb nichts anderes als ein über das arglose Hinsehen hinausgehendes "eingehendes" Zuschauen (Urteil des Senats vom 14. April 1954 - 4 StR 870/53), das "Verarbeiten" eines "aufmerksam und mit innerer Anteilnahme" verfolgten unzüchtigen Vorgangs (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 15, 118, 121 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; BGH MDR 1967, 139), d.h. dessen "bewußtes und vom inneren Willen gelenktes Aufnehmen" (Urteil des Senats vom 2. Juli 1953 - 4 StR 179/53).

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Die Strafbestimmung verfolgt insoweit die Zielsetzung, die Gesamtentwicklung eines Kindes von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freizuhalten (BGHSt 1, 168, 173; 15, 118, 121; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1974, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545).
  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel -

    Hier ist indessen dem Urteilszusammenhang das Vorhandensein einer körperlichen Berührung ohne weiteres zu entnehmen: da das Opfer sich heftig wehrte, konnte es nicht ausbleiben, daß ihr Körper durch das bis zur völligen Entblößung führende Ausziehen in Mitleidenschaft gezogen wurde (vgl. BGHSt 15, 118 [121]).
  • BGH, 15.01.1965 - 4 StR 477/64

    Vornahme unzüchtiger Handlungen - Nötigung mit Gewaltanwendung - Natürliche

  • BGH, 12.11.1965 - 4 StR 542/65

    Fortgesetzte Unzucht mit einem Kind - Glaubwürdigkeit des Opfers eines

  • BGH, 29.09.1965 - 4 StR 446/65

    Betrachten von Aktbildern durch Kinder - Unzüchtigkeit einer Abbildung des

  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 544/70

    Unabhängigkeit der Dauer und Intensität für die Annahme einer unzüchtigen

  • BVerwG, 01.09.1970 - II WD 26.70

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 92/69

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Vereidigung eines Sachverständigen

  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 460/63

    Aufforderung zur Betrachtung eines entblößten Geschlechtsteiles als Versuch der

  • BGH, 31.10.1963 - 2 StR 367/63

    Anforderungen an den Umfang der Feststellungen zur Frage der strafrechtlichen

  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 359/72

    Voraussetzungen für eine Erregung geschlechtlichen Ärgernisses

  • BGH, 09.09.1971 - 4 StR 328/71

    Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern - Annahme von Tateinheit zwischen zwei

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 114/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 236/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1964 - 5 StR 109/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 95/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60

    Verwirklichung des Tatbestands des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB durch Veranlassung

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 144/72

    Voraussetzung der "inneren Anteilnahme" des Opfers beim Tatbestand der Notzucht

  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 392/71

    Verleiten zu einer sexuell motivierten Handlung - Objektive Anhaltspunkte für

  • BGH, 09.10.1968 - 2 StR 514/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einem Kind

  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 209/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 04.10.1966 - 5 StR 401/66

    Verwirklichung eines Versuchs des § 176 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) durch

  • BGH, 26.03.1965 - 4 StR 129/65

    Zulässigkeit einer nicht näher bezeichneten Verfahrensrüge - Vollendung des

  • BGH, 01.02.1963 - 5 StR 592/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1963 - 2 StR 589/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 319/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 21/61

    Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der

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