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   BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12   

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https://dejure.org/2012,30681
BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12 (https://dejure.org/2012,30681)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2012 - 4 StR 308/12 (https://dejure.org/2012,30681)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12 (https://dejure.org/2012,30681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer strafgerichtlichen Begründung der Annahme von Schwachsinn i.S.d. § 20 StGB mit einem lediglichen Verweis auf eine gutachterlich festgestellte Intelligenzminderung; Anforderungen an die Begründung einer Maßregelanordnung nach § 63 StGB bei einem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 63
    Rechtmäßigkeit einer strafgerichtlichen Begründung der Annahme von Schwachsinn i.S.d. § 20 StGB mit einem lediglichen Verweis auf eine gutachterlich festgestellte Intelligenzminderung; Anforderungen an die Begründung einer Maßregelanordnung nach § 63 StGB bei einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12
    Das abschließende Urteil über die Erheblichkeit der Verminderung von Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ist als Rechtsfrage ausschließlich Sache des Richters (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 mwN).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 240/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12
    Schon im Hinblick auf die denkbare Schwankungsbreite dieser Behinderung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10 für die Diagnose "Schwachsinn") sind die Urteilsausführungen daher wenig aussagekräftig und für die revisionsgerichtliche Überprüfung unzureichend, zumal nicht mitgeteilt wird, ob und gegebenenfalls welche psychologischen Testverfahren der Beurteilung zu Grunde liegen.
  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12
    Dabei hat der Tatrichter bei der Entscheidung über die Bejahung eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB und bei der Annahme eingeschränkter Schuldfähigkeit nicht nur die Darlegungen des medizinischen Sachverständigen eigenständig zu überprüfen; er ist auch verpflichtet, seine Entscheidung in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise zu begründen (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12
    Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26; Senatsbeschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12
    Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26; Senatsbeschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12
    Zwar kann die hier vom Landgericht angenommene Intelligenzminderung des Angeklagten grundsätzlich die Annahme von Schwachsinn im Sinne des § 20 StGB rechtfertigen, die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet sie aber nicht (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Da das Landgericht die Voraussetzungen von § 20 StGB oder § 21 StGB nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, bedarf die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als Grundlage für die Anordnung nach § 63 StGB insgesamt neuer Prüfung durch den Tatrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Das abschließende Urteil über die Erheblichkeit der Verminderung von Einsichts-oder Steuerungsfähigkeit ist als Rechtsfrage ausschließlich Sache des Richters (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12, jeweils mwN).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17

    Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)

    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12, Rn. 9 und vom 10. September 2013 - 4 StR 287/13, Rn. 8).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1994 ? 2 StR 366/94 Rn. 6, BGHR StGB § 63 Zustand 17; Beschluss vom 22. August 2012 ? 4 StR 308/12 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2013 ? 4 StR 287/13 Rn. 8).
  • BGH, 10.09.2013 - 4 StR 287/13

    Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet sie aber nicht (BGH, Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12 Rn. 9).
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