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   BGH, 28.07.1983 - 4 StR 310/83   

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https://dejure.org/1983,3479
BGH, 28.07.1983 - 4 StR 310/83 (https://dejure.org/1983,3479)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1983 - 4 StR 310/83 (https://dejure.org/1983,3479)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83 (https://dejure.org/1983,3479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Anforderungen an die Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 456
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus BGH, 28.07.1983 - 4 StR 310/83
    Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe jedoch ergeben, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu betrafen und welchem Strafrahmen die Strafe letztlich entnommen worden ist (vgl. BGH 1 StR 274/81 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 274/81

    Entscheidung über eine Milderung im Falle eines Versuchs nach pflichtgemäßem

    Auszug aus BGH, 28.07.1983 - 4 StR 310/83
    Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe jedoch ergeben, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu betrafen und welchem Strafrahmen die Strafe letztlich entnommen worden ist (vgl. BGH 1 StR 274/81 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]).
  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 320/18

    Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung

    Im Übrigen lassen diese Ausführungen auch besorgen, dass die Strafkammer verkannt hat, dass der Zweifelssatz uneingeschränkt auch für die Strafzumessung gilt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83, StV 1983, 456; vom 15. Mai 1985 - 2 StR 149/85, StV 1986, 5).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 194/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Anwendung des

    Im Übrigen lassen diese Ausführungen auch besorgen, dass die Strafkammer verkannt hat, dass der Zweifelssatz uneingeschränkt auch für die Strafzumessung gilt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83, StV 1983, 456; vom 15. Mai 1985 - 2 StR 149/85, StV 1986, 5; Beschluss vom 26. August 2018 - 4 StR 320/18, aaO).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Des weiteren hat das Landgericht verkannt, daß der Zweifelssatz uneingeschränkt auch für die Strafzumessung gilt (vgl. BGH StV 1983, 456; 1986, 5; Tröndle StGB 48. Aufl. § 46 Rdn. 17 a).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei

    Fehlen im Urteil ausreichende Feststellungen zu derartigen wesentlichen Gesichtspunkten, führt dieser Mangel zur Aufhebung des Strafausspruchs (BGH StV 1983, 456).
  • BGH, 18.12.1985 - 3 StR 509/85

    Verletzung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" bei der

    Demgemäß darf nur von bewiesenen Tatsachen, nicht von bloßen Vermutungen ausgegangen werden, der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist zu beachten (BGHSt 1, 51, 52 [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50]; BGH StV 1983, 456; BGH, Beschluß vom 21. Mai 1980 - 3 StR 136/80 - Dreher/Tröndle, StGB, 42. Aufl. Rdn.17 a.E. zu § 46 StGB).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85

    Strafschärfende Voraussetzungen des Rückfalls - Vorliegen oder Nichtvorliegen

    Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe aber klar erkennen lassen, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu bestrafen, und welchem Strafrahmen die Strafe entnommen worden ist (BGH, Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81, bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80] und vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83).
  • BGH, 22.03.1989 - 3 StR 57/89

    Erkennbarkeit des Vorliegens eines Versuchs bei den Strafzumessungserwägungen

    Bei einer Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe klar erkennen lassen, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat gemäß §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 2 StGB milder zu bestrafen und welchem Strafrahmen die Strafe entnommen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]; BGH StV 1982, 114; BGH Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83 - BGH Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 423/85 -).
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