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   BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12   

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https://dejure.org/2012,25815
BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12 (https://dejure.org/2012,25815)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 4 StR 311/12 (https://dejure.org/2012,25815)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 (https://dejure.org/2012,25815)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hanges; erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Taten und dem Hang

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Hangs bei einer eingewurzelten und auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbenen Neigung zum wiederholten Konsum von Rauschmitteln

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hanges; erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Taten und dem Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2; StGB § 67 Abs. 2
    Annahme eines Hangs bei einer eingewurzelten und auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbenen Neigung zum wiederholten Konsum von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB kommt es auch nicht darauf an, dass der Angeklagte die Taten im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit begangen hat (Senatsbeschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, 79).

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309, und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8, und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198, 199; BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).

    Nicht erforderlich ist, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (Senatsbeschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8, und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198, 199; BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (Senatsbeschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 628/96

    Pflicht zur strafmildernden Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Tat im

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Die in den Jahren 2007 und 2010 (abgebrochenen) Therapieversuche stehen § 64 StGB nicht zwingend entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 628/96, und vom 10. April 1997 - 4 StR 130/97, beide bei Detter, NStZ 1997, 476, 480).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97

    Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Die in den Jahren 2007 und 2010 (abgebrochenen) Therapieversuche stehen § 64 StGB nicht zwingend entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 628/96, und vom 10. April 1997 - 4 StR 130/97, beide bei Detter, NStZ 1997, 476, 480).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309, und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 416/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309, und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8, und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198, 199; BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 173/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Nachholung der Anordnung)

  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Diesen Umständen kommt lediglich indizielle Bedeutung zu, ihr Fehlen schließt nicht notwendigerweise einen Hang aus (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, juris; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198).
  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 275; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 10. September 1997, 2 StR 416/97; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18; jeweils mwN).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198).

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei einem unveränderten Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 24/11; und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 und vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
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