Rechtsprechung
BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB
Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung erforderlich; Gewalt gegenüber dem Opfer: maßgeblicher Zeitpunkt, subjektiver Tatbestand, Ausnutzung andauernder Gewaltanwendungen); Geldstrafe ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Finalzusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung als Voraussetzung für die Erfüllung des Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB
- rewis.io
Gewaltanwendung gegenüber dem Opfer bei sexueller Nötigung: Erforderlichkeit eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und sexueller Handlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestehen eines Finalzusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung als Voraussetzung für die Erfüllung des Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahme der Qualifikation nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - Anwendung von Gewalt
- Jurion (Kurzinformation)
Annahme der Qualifikation nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - Anwendung von Gewalt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sexuelle Nötigung mit Gewaltanwendung bei sexuellen Handlungen während verschlossener Wohnungstür - Einsperren im Raum stellt Gewaltanwendung im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB setzt keinen Finalzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung voraus
Papierfundstellen
- BGHSt 63, 220
- NJW 2019, 1010
- NStZ 2019, 516
- NStZ 2019, 672
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der …
(1) Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - dem gesetzlichen Schutzkonzept entsprechend, jede Missachtung des entgegenstehenden erkennbaren Willens des Tatopfers zu pönalisieren - der nötigende Einsatz von Gewalt nicht erforderlich ist; es genügt, dass der Täter zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs Gewalt gegen das Tatopfer anwendet Eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und Vornahme bzw. Duldung der sexuellen Handlung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220, 225).Diese Feststellungen hätten zur Prüfung der Frage drängen müssen, ob hierin (auch) eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220).
§ 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH…, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.
- BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21
Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches …
Dass ein Finalzusammenhang zwischen diesen Handlungen und dem sexuellen Übergriff nicht ausdrücklich festgestellt ist, steht der Annahme des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB nicht entgegen, weil die Gewalt jedenfalls nach Versuchsbeginn und vor Beendigung des jedenfalls teilweise nicht vom Einverständnis der Nebenklägerin gedeckten sexuellen Übergriffs verübt wurde (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220, 223). - BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von …
Das neu verhandelnde Tatgericht wird über die im angefochtenen Urteil allein angenommene erste Tatvariante des § 177 Abs. 5 StGB die gleichrangig danebenstehenden beiden weiteren Tatvarianten der Vorschrift zu prüfen haben (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 455, 456; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHS 44, 228, 230 f.).
- LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20
Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"
Denn der Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB setzt keinen Finalzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung voraus; tatbestandsmäßig sind vielmehr Gewaltanwendungen gegen das Opfer zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs (BGH…, Urteil vom 02. Juli 2020 - 4 StR 678/19 -, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 -, BGHSt 63, 220-228, juris Rn. 20, 28). - BGH, 25.02.2020 - 4 StR 590/19
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung: …
Die Gewalt muss nach der Neufassung des § 177 StGB nicht mehr das Mittel zur Erzwingung der sexuellen Handlung sein (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220;… vom 3. April 2019 - 3 StR 572/18, juris Rn. 6;… Schönke/Schröder/Eisele aaO § 177 Rn. 75). - LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
Sexueller Missbrauch eines Kindes
Ein Finalzusammenhang zwischen sexueller Handlung und Gewalt nicht (mehr) erforderlich (vgl. ausführlich: BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - 4 StR 311/18 - Rn. 20 ff.; NJW 2019, 1010 Rn. 26, beck-online). - OLG Hamm, 08.10.2020 - 4 RVs 109/20
Sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff mit Gewalt
Es reicht, dass der Täter Gewalt ab Versuchsbeginn bis zum Zeitpunkt der Beendigung des sexuellen Übergriffs anwendet; ein Finalzusammenhang ist nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 10.10.2018 - 4 StR 311/18 - juris). - BGH, 03.04.2019 - 3 StR 572/18
Sexuelle Nötigung (Anwendung von Gewalt im Zeitpunkt des sexuellen Übergriffs; …
Die Gewaltqualifikation kann mithin ab dem Zeitpunkt des Versuchsbeginns des sexuellen Übergriffs eingreifen, wobei der Versuchsbeginn auch mit der Gewaltanwendung zeitlich zusammenfallen kann, etwa wenn diese zur unmittelbaren Erzwingung einer sexuellen Handlung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NJW 2019, 1010 ff.). - LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19 Jedoch ist es nicht erforderlich, dass die Gewalt von dem Täter zur Erzwingung sexueller Handlungen, mithin zur Durchführung der Tat, gegenüber dem Opfer eingesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - 4 StR 311/18).
- BGH, 14.07.2021 - 6 StR 318/21
Verwerfung der Revision als unbegründet
Sie setzt anders als § 177 Abs. 1 StGB in der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung keinen Finalzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der sexuellen Handlung voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220, 223). - LG Essen, 18.08.2022 - 64 KLs 34/20
Vergewaltigung