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   BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07   

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https://dejure.org/2008,4652
BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07 (https://dejure.org/2008,4652)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - 4 StR 317/07 (https://dejure.org/2008,4652)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07 (https://dejure.org/2008,4652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Freispruch: Feststellungen zur Person, Vortaten des Angeklagten; lückenhafte Beweiswürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil im Hinblick auf eine revisionsgerichtliche Überprüfung von Rechtsfehlern des Tatrichters bei der Beweiswürdigung; Erhebung von Feststellungen zur Person eines Angeklagten i.R.e. freisprechenden Urteils; Verletzung der ...

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1, Abs. 5
    Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen bei einem Freispruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 206
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07
    Die Revision der Staatsanwaltschaft beanstandet zudem mit einer auf die Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) gestützten Rüge zu Recht, dass es das Landgericht unterlassen hat, durch Verlesung der Urteile Beweis über die den Verurteilungen des Angeklagten durch das Landgericht Mönchengladbach vom 31. Mai 1996 und das Landgericht Essen vom 17. Januar 2001 zu Grunde liegenden Taten zu erheben (vgl. auch BGHSt 43, 106).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109 jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 297/99

    Mutmaßliche Beihilfe zur Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwalt; Vorsatz zur

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07
    Solche Feststellungen sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um nachvollziehen zu können, dass der Tatrichter die wesentlichen Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung (§ 46 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 StGB) ermittelt und berücksichtigt hat; aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH NStZ 2000, 91).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109 jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Das Urteil genügt den Darstellungsanforderungen des § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, insbesondere enthält es einen zusammenhängenden, der Beweiswürdigung vorangestellten Abschnitt zu den Feststellungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109; NStZ-RR 2008, 206).

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist er aus sachlichrechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 206, 207).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22

    Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer

    Zwar ist der Tatrichter auch bei freisprechenden Urteilen aus sachlich-rechtlichen Gründen dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 206, 207; NJW 2008, 2792; 2793; NStZ 2010, 529, 530).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Grundsätzlich sind Urteilsfeststellungen hierzu bei einem freisprechenden Urteil entbehrlich (vgl. für viele MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 488), außer, sie können für die Beurteilung des Tatvorwurfs von Bedeutung sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, NStZ 2010, 529, 530 für Taten im familiären und häuslichen Bereich; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315 f. für Anhaltspunkte einer psychischen Erkrankung; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207 für Vorstrafen; vom 13. Oktober 1999, 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91 für Vorkenntnisse der Strafjustiz der ehemaligen DDR).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind; das ist etwa dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. dazu BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206 und vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 2 RBs 2/14

    OWi-Protokollurteil ist bei Rechtsbeschwerde immer in der gesetzlichen Frist

    Daher hat der Tatrichter nach dem Tatvorwurf in einer geschlossenen Darstellung grundsätzlich zunächst diejenigen Tatsachen zu bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGH NStZ 1990, 448, 449; wistra 1996, 70; NStZ-RR 2008, 206; NStZ-RR 2010, 182).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung

    Diese Feststellungen sind im vorliegenden Fall indessen nicht ausreichend, um dem Senat die gebotene revisionsrechtliche Überprüfung des freisprechenden Erkenntnisses auf Rechtsfehler zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, juris Rn. 18 ff.; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

    Solche Feststellungen sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um nachvollziehen zu können, dass der Tatrichter die wesentlichen Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung (§ 46 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 StGB) ermittelt und berücksichtigt hat; aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, jeweils mwN).
  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind; das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. dazu BGHSt 52, 314, 315; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91 und vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315, und vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52).
  • BGH, 15.10.2009 - 4 StR 287/09

    Rechtfehlerhaft begründeter Freispruch (DNA-Spuren; Alternativtäterschaft als

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12

    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20

    Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18

    Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 70/14

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (tatrichterliche Beweiswürdigung;

  • BGH, 29.07.2010 - 4 StR 190/10

    Ungenügend begründeter Freispruch

  • BGH, 12.05.2010 - 2 StR 46/10

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Mordes aus

  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

  • KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09

    Beweiswürdigung im Strafprozess: Zulässigkeit der ungeprüften Übernahme von

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