Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5358
BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02 (https://dejure.org/2002,5358)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2002 - 4 StR 318/02 (https://dejure.org/2002,5358)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2002 - 4 StR 318/02 (https://dejure.org/2002,5358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafprozessrecht - Schuldunfähigkeit - Revision - Wesentliche Anknüpfungstatsachen - Tragfähige Tatsachengrundlage für Beweiswürdigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 184 c Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Mitteilung des Sachverständigengutachtens im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und 12. Dezember 2001 - 4 StR 498/01).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Zudem hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01

    Unzureichende Ablehnung der Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung (Darlegung der

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und 12. Dezember 2001 - 4 StR 498/01).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Zudem hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09

    Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

    Entsprechend wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung im Hinblick auf eine Alkoholisierung des Täters, die - was Abbauwerte etc. - angeht, ebenfalls auf anerkannten wissenschaftlichen Sätzen beruht, die Wiedergabe der Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen in einem Umfang, der Verständnis und Prüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens ermöglicht, verlangt (BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris).

  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 487/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Soweit sich die Strafkammer die Beurteilung des Sachverständigen zu eigen gemacht hat, hätte sie die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergeben müssen, dass eine revisionsgerichtliche Kontrolle möglich ist (st.Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31; Beschluss vom 10. September 2002 - 4 StR 318/02, StraFo 2003, 55; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 13 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht